Gut 15 Milliarden Franken hat die Schweizer Grossbank UBS im vergangen Jahr ihren Mitarbeitern bezahlt. Besonders gut entlöhnt wurde ein exklusiver Kreis an Beschäftigten.

Wer bei der UBS arbeitet, muss nicht darben. Das gilt sowohl für das «Fussvolk» als auch für die «Lohnbarone» – im Jargon «Risk Takers» genannt.

Von letzteren arbeiteten im vergangenen Jahr 669 (inklusive den zehn Konzernleitungsmitgliedern) bei der UBS, wie aus dem am Freitag publizierten Vergütungsbericht hervorgeht (siehe Grafik). Im Vorjahr waren es 625 gewesen.

RiskTakers 500

Diesem Grüppchen leistete die Schweizer Grossbank 2015 eine Gesamtvergütung von gut 1'5 Milliarden Franken (inklusive der Gesamtvergütung aller Konzernleitungs-Mitglieder) – das macht 2,25 Millionen Franken pro Kopf.

Lohngraben hat sich verschärft

Die übrigen 59'430 Angestellten erhielten demnach rund 14 Milliarden Franken. Ins Verhältnis gebracht: 1,1 Prozent der Belegschaft erhält fast 10 Prozent der Gesamtvergütung im Konzern.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Verhältnis gar noch verschärft. So bezogen die Risk Takers 2014 rund eine Viertelmillion Franken weniger.

Das Durchschnittsgehalt der rund 61'000 Mitarbeitenden liegt bei knapp 260'000 Franken, wie finews.ch unlängst errechnete.

Risk Takers umfassen jene Mitarbeiter weltweit, die auf Grund ihrer Rolle einen erheblichen Einfluss auf den Einsatz beziehungsweise die Kontrolle eines grossen Teils der Ressourcen des Unternehmens oder auf dessen Risikoprofil ausüben.

Malus möglich

Zu dieser Gruppe gehören auch Mitarbeiter mit einer Gesamtvergütung von über 2,5 Millionen Franken beziehungsweise Dollar, sofern sie während des Geschäftsjahres nicht bereits als Risk Takers eingestuft wurden, wie aus dem Vergütungsbericht weiter hervorgeht.

Es ist erforderlich, dass alle Hochverdienenden mindestens die Hälfte ihrer leistungsabhängigen Zuteilung als aufgeschobene Vergütung beziehen. Und diese kann, so die UBS, in Teilen oder als Ganzes verfallen, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter bestimmte nachteilige Handlungen vollzieht oder das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.

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