Mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Finma wollen Lehman-Opfer eine erneute Überprüfung der Verkäuferbank Credit Suisse erreichen.

Wegen Verstössen gegen das Finanzmarktaufsichtsgesetz und das Börsengesetz geht die so genannte Anleger-Selbsthilfe gegen die Finma vor: Die Organisation hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Überwachungsbehörde eingereicht. Die Anleger-Selbsthilfe ist eine Geschädigten-Organisation von Kunden, die auf Empfehlung der Credit Suisse so genannt «100prozentig kapitalgeschützte» Lehman-Produkte gekauft und in der Folge ihr Geld verloren hatten.

Die an Bundespräsidentin Doris Leuthard, Nationalratspräsidentin Pascal Bruderer und Ständeratspräsidentin Erika Forster gerichtete Beschwerde verlangt eine Ablehnung des Finma-Berichtes und eine Wiederaufnahme der Überprüfung der Credit Suisse beim Vertrieb der Lehman-Produkte.

Zivilklage hoffnungslos

Zu einer Zivilklage von den Geschädigten wird es wohl nicht kommen, da die Kleinanleger kein Prozessrisiko gegen eine Schweizer Grossbank eingehen möchten. Vielmehr richten sich die Geschädigten nun gegen die Überwachungsbehörde: Sie werfen der Finma vor, dass sie die Grossbanken eher schütze als die Anleger.

«Der von der Finma vorgelegte Bericht zum Vertrieb von kapitalgeschützten Lehman-Produkten vernebelt in Bezug auf die Credit Suisse mehr als er klärt», kritisiert Gabriela Fischer, Sprecherin der Anleger-Selbsthilfe. «Der Kollaps von Lehman Brothers im September 2008 kam für die Finanzbranche, die Aufsichtsbehörde und insbesondere die Credit Suisse nicht überraschend. Überraschend war für die Finanzbranche lediglich, dass Lehman Brothers nicht vom Staat gerettet wurde», führt Fischer fort.

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