Banken können ihre Ausgaben massiv senken, wenn ein Teil ihrer Angestellten im Home Office bleibt. Den Staat kann das teuer zu stehen kommen. Es drohen hohe Steuerausfälle.

In der Coronakrise war eine der auffälligsten Erscheinungen, dass Heimarbeit von Seiten der Banken und Finanzinstitute als auch der Arbeitnehmer nicht nur akzeptiert war, sondern auch sehr gut funktioniert hat. 

Nicht nur für die Schweizer Banken war dies ein Augenöffner. Weltweit wälzen die Finanzinstitute nun ihre Budgetpläne: Denn mit einer Verlagerung der Arbeitsplätze ins Home Office lassen sich Büroflächen und damit jährlich Millionen von Franken einsparen.

So kann sich die UBS grundsätzlich vorstellen, dass bis zu einem Drittel der Belegschaft jeweils an einem anderen Ort als im Büro tätig ist – flexibel und in immer neuer Zusammensetzung. Dies, nachdem die Bank festgestellt hat, dass die Dienstleistungen auch während des Lockdown, als 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hause bleiben mussten, erbracht werden konnten.

Homeoffice-Kosten sind abzugsfähig

Die UBS ist mit diesen Überlegungen nicht alleine. Zwar ist es jetzt noch zu früh für eine abschliessende Beurteilung der künftigen Regelungen, wie auch die UBS betont. Klar aber ist, dass in der modernen Dienstleistungsgesellschaft die straffe Abgrenzung von Arbeitsplatz und Wohnort aufgeweicht wird. 

Während der Spareffekt für die Finanzindustrie ausschlaggebend ist, werden die Auswirkungen einerseits die Mitarbeiter, aber andererseits auch den Staat, grundlegend beeinflussen.

So ist auch beispielsweise die eidgenössische Steuerverwaltung sehr interessiert an der weiteren Entwicklung, wie Patrick Teuscher, Chef Kommunikation, im Gespräch mit finews.ch durchblicken lässt. Kein Wunder, denn: «Bürgerinnen und Bürger können unter bestimmten Bedingungen selbst getragene Kosten für das Homeoffice als Gewinnungskosten steuerlich in Abzug bringen», so Teuscher. 

Millionenausfälle vorprogrammiert

Mit einem neuen Online-Tool der Steuerverwaltung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach berechnen, wie sich gewisse Abzüge auf ihre Steuerrechnung in etwa auswirkt. Unter Annahme eines Steuerabzugs von mehreren Tausend Franken für das Home Office lässt sich so leicht errechnen, dass die Steuern um einen mittleren dreistelligen Betrag reduziert werden können – allerdings sind Kosten für auswärtige Verpflegung und Reisespesen davon wieder abzuziehen.

Wenn künftig ein rundes Drittel der Anstellten auf dem Schweizer Finanzplatz ins Home Office zieht, resultiert daraus gut und gerne eine Reduktion des Steuersubstrats in dreistelliger Millionenhöhe. Bedingung dafür, dass die Banker diesen Abzug machen können, ist eine entsprechende Bestätigung durch den Arbeitgeber.

Auswirkungen auf den Liegenschaftsmarkt

Nicht nur die UBS hält sich bezüglich der Ausgestaltung ihrer Home-Office-Pläne bedeckt. Arbeitsverträge müssen angepasst und die Frage von Spesenentschädigungen besprochen werden. Dies wiederum hätte natürlich auch eine Auswirkung auf allfällige Steuerausfälle.

Derweil wirken sich die tieferen Aufwände bei den Banken direkt auf die Gewinne. Zeichnet sich hier erneut das bekannte Muster ab, wonach in der Wirtschaft Gewinne privatisiert, Kosten aber sozialisiert werden? Teuscher von der Steuerverwaltung sagt dazu: «Zu Auswirkungen des Home Offices für den Staat bestehen keine Schätzungen.»

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