Die Migros Bank bereinigt einen Fehler im Depotvertrag ihrer Kunden. Die Bank zahlt einbehaltene Retrozessionen im Januar zurück – dabei kommen Millionen von Franken zusammen.

Die Bank zahlt «freiwillig» Retrozessionen auf Migros Bank Fonds im Umfang von insgesamt rund 60 Millionen Franken zurück. Die Gelder sollen den rund 37’000 betroffenen Kundinnen und Kunden automatisch im Januar 2022 überwiesen werden, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Damit bereinige man einen Fehler aus der Vergangenheit, schreibt die Bank. Dieser stamme aus dem im letztmals 2014 erneuerten Depotvertrag, in dem unter anderem der kundenseitige Verzicht auf Retrozessionen festgehalten werde. Dort seien die Migros Bank Fonds irrtümlicherweise als «retrozessionsfrei» bezeichnet worden.

In der Finanzbranche spricht man von Retrozessionen, wenn Banken oder Anbieter von Finanzprodukten eine vereinnahmte Kommission teilweise einem Dritten weitergeben oder wenn bei gewissen Geschäften oder Handlungen Provisionen von Dritten ausbezahlt werden.

Fidleg-Überprüfung brachte Fehler ans Licht

Den Fehler habe die Bank aufgrund einer internen Überprüfung im Zusammenhang mit dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) bemerkt, heisst es weiter. «Nachdem wir den Irrtum festgestellt hatten, war für uns klar, dass wir als Migros Bank die Situation unkompliziert und kundenfreundlich bereinigen», sagt Migros Bank CEO Manuel Kunzelmann.

Die betroffenen Kunden hätten zu keinem Zeitpunkt höhere Gebühren bezahlt als offengelegt, und auch die Fondsdokumentation sei stets korrekt gewesen. Berechnet wird die Rückzahlung per 30. November 2021 rückwirkend bis längstens 1. Januar 2014. Der Maximalzeitraum betrage damit sieben Jahre und elf Monate. Der Depotvertrag wird angepasst.

Ehemalige Kunden sollen sich melden

Die Bestehenden Kunden erhalten die Rückzahlung automatisch. Ehemalige Kundinnen und Kunden sowie solche, bei denen die Migros Bank über keine Kontaktmöglichkeit verfügt, können sich für eine Rückzahlung bei der Migros Bank melden. Dafür sei auch eine entsprechende Internetseite eingerichtet worden (migrosbank.ch/gutschrift).

Die Zahlung werde im Geschäftsjahr 2021 zulasten der Reserven verbucht und beeinträchtige den Jahresgewinn der Migros Bank daher nicht.

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