Ungemach für die Postfinance: Die Vorschläge der Schweizer Regierung, sie vom Korsett des Kreditverbots zu befreien, drohen im Parlament zu scheitern. Damit stehe das Geschäftsmodell der Staatsbank weiter auf tönernen Füssen.

Das als grosser Befreiungsschlag lancierte Rettungspaket für die Postfinance steht vor dem Aus. Nach der Wirtschaftskommission hat auch die Finanzkommission des Ständerates den Gesetzesentwurf des Bundesrates verworfen – ohne Gegenstimme, wie die «NZZ» am Donnerstag berichtet (Artikel hinter Bezahlschranke).

Zweistufige Reform

Der Bundesrat unter der Federführung von Simonetta Sommaruga schlägt für die Bank des gelben Riesen eine Reform mit zwei Komponenten vor. Einerseits verspricht der Bund, im Notfall bis zu 1,7 Milliarden Franken Kapital einzuschiessen. Damit würde einer Auflage der Finanzmarktaufsicht Finma Genüge getan, welche der Postfinance als systemrelevantes Institut die Schliessung dieser Kapitallücke auferlegt hatte.

Zweitens möchte der Bundesrat der Postfinance das Recht erteilen, Kredite und Hypotheken zu vergeben, also das Kreditverbot aufheben. Damit hätte die Postfinance gleich lange Spiesse wie andere Geschäftsbanken erhalten, so die Logik des Bundesrates. Um den Widerstand aus Wirtschaft und Kantonen zu brechen, schlug die Regierung dann vor, die Postfinance anschliessend zu privatisieren.

Ungeliebte neue Konkurrentin

Die Vorlage in der vorliegenden Form war bei der Wirtschaft und bei Kantonen auf grossen Widerstand gestossen. Sowohl private Banken als auch die mehrheitlich staatlichen Kantonalbanken erkennen wenig Sinn dahinter, einen zusätzlichen staatlich abgesicherten Wettbewerber in einem für sie überlebenswichtigen Geschäftsbereich zu erhalten. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass die Ständeräte als Kantonsvertreter besonders negativ auf die Vorlage reagierten.

Die Notfallgarantie könnte hingegen die politischen Verhandlungen überleben, wie die Zeitung weiter berichtete. Als Besitzerin der Postfinance gibt der Bund der Bank schon heute eine implizite Staatsgarantie. Die Zusicherung wäre deshalb lediglich eine Formalisierung.

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