Das Schweizer Fintech weist einen Medienbericht zurück, wonach im Zusammenhang mit zwei Geschäften ein Verdacht auf Geldwäscherei und Steuerhinterziehung heruntergespielt worden sei. Mehrere Untersuchungen hätten kein Fehlverhalten zutage gefördert.

Gemäss einem Bericht der «Financial Times» soll EY in einer Untersuchung bei ihrem langjährigen Kunden Leonteq den Verdacht auf Geldwäscherei und Steuerhinterziehung heruntergespielt haben. Im Mittelpunkt der Anschuldigungen stehen zwei Geschäfte, die das an der SIX kotierte Fintech-Unternehmen Anfang 2021 für eine französische Arbeitergenossenschaft abgeschlossen hatte, wie auch finews.ch berichtete.

In der Zeitung wurden Vorwürfe erhoben, dass Leonteq diese Transaktionen den zuständigen Behörden hätte melden müssen und dass eine in dieser Angelegenheit durchgeführte Sonderuntersuchung nicht unabhängig genug gewesen sei.

Keine Beweise gefunden

In einer Medienmitteilung vom Mittwoch weist nun das Schweizer Fintech diese Anschuldigungen entschieden zurück. Die Vorwürfe seien erstmals 2021 intern erhoben und von der Compliance-Abteilung von Leonteq eingehend untersucht worden. Bei dieser Untersuchung seien keine Beweise gefunden worden, welche die erhobenen Verdachtsmomente bestätigen würden.

Zusätzlich zur internen Untersuchung beauftragte der Leonteq-Verwaltungsrat ein unabhängiges EY-Team mit der Durchführung einer Sonderuntersuchung. Die Entscheidung, EY zu beauftragen, wurde vor dem Hintergrund des damals laufenden Ausschreibungsverfahrens von Leonteq zur Erneuerung des Mandats für die externe Rechnungsprüfung getroffen, heisst es weiter.

Externe Überprüfungen

Die Sonderuntersuchung von EY bestätigte, dass «in Bezug auf alle relevanten Geschäfte keine Hinweise vorliegen, die den Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung rechtfertigen würden». Darüber hinaus kamen gemäss Leonteq sowohl interne als auch externe Rechts- und Compliance-Spezialisten zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für die Einreichung einer Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report - SAR) gibt.

Verantwortung der Vertriebspartner

Das Fintech betont in der Mitteilung, dass die Vertriebspartner von Leonteq dritte Finanzintermediäre sind, die die für ihre Tätigkeit geltenden Gesetze und Vorschriften, einschliesslich der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, sowie die mit Leonteq geschlossenen Vertriebsvereinbarungen einhalten müssen. Wenn Leonteq einen Verstoss gegen diese Vorschriften feststelle, würden unverzüglich geeignete Massnahmen getroffen.

Weiter heisst es, Leonteq verfolge eine strikte Null-Toleranz-Politik bei nicht konformem Geschäftsverhalten. Geschäftsleitung sowie Verwaltungsrat von Leonteq würden die höchsten Standards in Bezug auf Integrität und Compliance einhalten.

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