Die Credit Suisse legt einen weiteren Rechtsstreit zu den Akten. In Frankreich zahlt die Bank eine Millionenbusse.

Die Credit Suisse (CS) hat sich mit den Behörden in Frankreich in einem Strafverfahren geeinigt. Dabei wurde der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei vermögenden Kunden vorgeworfen.

Im Rahmen der Einigung bezahlt die CS insgesamt 238 Millionen Euro, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Die Summe setze sich aus einer Gewinnabschöpfung von 65,6 Millionen, einer Geldstrafe von 57,4 Millionen sowie einer Schadenersatzzahlung an den französischen Staat in Höhe von 115 Millionen Euro zusammen.

Kein Schuldeingeständnis

In dem Verfahren wurde der Bank vorgeworfen, französischen Kundinnen und Kunden bei der Vermeidung von Steuern geholfen zu haben. Ein Schuldeingestännis sei der Vergleich jedoch nicht. Die Einigung beinhalte keine Anerkennung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit, betont die CS weiter. Damit ist dem Institut gelungen, was der Erzrivalin UBS in Frankreich bisher verwehrt blieb. Im Jahr 2021 hielt dort ein Berufungsgericht am erstinstanzlichen Urteil fest, wonach sich die UBS im Geschäft mit französischen Kunden strafbar gemacht hat.

Der Fall bezog sich auf Vorgänge aus den Jahren 2005 bis 2012. Bereits am vergangenen Freitag hatte es Medienberichte über eine mögliche Einigung gegeben.

Liste der offenen Fälle wird kürzer

Damit wird die Liste der offenen Rechtsfälle der Grossbank erneut etwas kürzer. In der vergangenen Woche wurde sie vor einem US-Geschworenengericht zum Vorwurf angeblicher Manipulationen am Devisenmarkt in den Jahren 2007 bis 2013 entlastet. In einem Streit um verbrieften Wohnbau-Hypotheken konnte die CS ebenfalls einen Vergleich mit US-Behörden erzielen. Hier wurde die Zahlung von 495 Millionen Dollar vereinbart.

Die Einigung trägt die Handschrift des neuen Chefjuristen Markus Diethelm; dieser versucht, mit einer «pragmatischen» Heransgehensweise den Prozessberg der Bank rasch abzutragen. Sinnigerweise war es Diethelm zuvor als General Counsel der UBS verwehrt geblieben, in Frankreich ein Strafurteil zu vermeiden.

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