Die letzte Generalversammlung der Credit Suisse ist für die Aktionäre auch gleichzeitig die letzte Gelegenheit für eine direkte Abrechnung mit der Führungsmannschaft der Grossbank. Der Aktionärsvertreter Ethos hat bei dieser Gelegenheit einen langen Katalog an offenen Fragen vorgelegt.

Die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS hat bei den Aktionärinnen und Aktionären für Frustration, Wut und Enttäuschung gesorgt. Diesem Unmut der Eigner musste sich der Verwaltungsrat an der voraussichtlich letzten Generalversammlung im Zürcher Hallenstadion aussetzen.

Bei der Übernahme selbst und bei den Konditionen wurde das Aktionariat per Notrecht vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine Mitsprache, Zustimmung oder Ablehnung sind nicht möglich.

Der Verwaltungsratspräsident zeichnete in seiner Rede noch einmal den Weg des CS-Niedergangs nach. «Altlast um Altlast hatten schon zuvor das Vertrauen erschüttert – und mit dem Vertrauen erodierte die Geduld. Daran sind wir gescheitert. Es ist eine bittere Realität, dass die Strategie die Zeit nicht hatte, um zu wirken.»

Doch dann habe es nur noch die Option «Deal» oder «Konkurs» gegeben. Die einzige Alternative wäre die bankenrechtliche Sanierung gewesen. Dies wäre verbunden gewesen mit dem schlimmsten Fall, nämlich dem Totalverlust für die Aktionäre, unabsehbaren Risiken für die Kunden, schweren Folgen für die Volkswirtschaft und die globalen Finanzmärkte.

Offene Fragen

Der Chef der Anlagestiftung Ethos, Vincent Kaufmann, verwies auf den irreversiblen Schaden, den die Aktionärinnen und Aktionäre erlitten haben. Er sagte, dass man an der Übernahme nicht mehr rütteln könne. Jedoch betonte er, dass das Umtauschverhältnis juristisch anfechtbar sei. Geplant ist, dass die CS-Aktionäre pro 20,48 Aktien je einen UBS-Antelsschein erhalten.

Laut Kauffmann ergeben sich mit der geplanten Übernahme eine Reihe von Fragen. Das betrifft nicht nur die Rechte der Aktionäre, sondern auch die Verantwortung des Verwaltungsrates und des Managements.

Die wichtigsten Punkte hat Ethos in einem Katalog an offenen Punkten zusammengestellt. Darin wird etwa danach gefragt, auf welcher finanziellen Grundlage und zu welchem Bilanzstichtag der Verwaltungsrat das Übernahmeangebot mit einem Wert von 3 Milliarden Franken angenommen hat.

Verantwortung und rechtliche Schritte

Auch die Verantwortung der jetzigen und ehemaligen Verwaltungsräte wird hinterfragt. Die vor allem mit Blick auf die Jahre 2020 und 2022 in denen keine Entlastung des Gremiums beschlossen wurde und wird.

Zudem will man wissen, ob der Verwaltungsrat rechtliche Schritte gegen einen der leitenden Angestellten eingeleitet hat oder beabsichtigt, dies zu tun. Auch nach den variablen Vergütungen für aktuelle und ehemalige Führungskräfte wird gefragt.

Weiter will Ethos etwa wissen, ob bei der strategischen Überprüfung im vergangenen Herbst eine Aufspaltung der Schweizer Bank mit einem Börsengang, wie er in der «Too big to fail»-Verordnung vorgesehen ist, in Betracht gezogen wurde.

Die Generalversammlung ist nötig, da die CS bis zur Übernahme als eigenständiges Unternehmen weitergeführt werden muss. Dazu müssen nicht nur die nach Gesellschaftsrecht nötigen Formalien erfüllt werden. Es braucht auch einen konstituierten Verwaltungsrat. Von den bisher zwölf Mitgliedern treten nur noch sieben zur Wiederwahl an. Verwaltungsratspräsident Axel Lehmann betonte, dass er und die übrigen Mitglieder des Gremiums sich auch im Zuge der Übernahme weiter für die Interessen der Aktionäre und der Mittarbeitenden der CS einsetzen werde.

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