Die Finanzierung für eine Klage gegen den Übernahmepreis, den die USB bei der Notrettung der Credit Suisse gezahlt hat, steht. Das Lausanner Rechts-Startup Legalpass hat genügend Kläger und Geld zusammen.

Das Lausanner Rechts-Startup Legalpass hat die Finanzierungsschwelle für seine Aktion «Credit US» überschritten. Damit sei nun der Weg zur Vorbereitung und Einreichung der Klage frei, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Aktuell hätten sich 350 Teilnehmende angeschlossen. Die Teilnahme sei noch bis zum 20. Juli 2023 möglich, heisst es weiter. Für die Einreichung der Klage werde Rechtsanwalt Andreas Hauenstein von der Zürcher Kanzlei Baumgartner Mächler verantwortlich zeichnen.

Das juristische Startup Legalpass wurde von den Anwälten Philippe Grivat und Alexandre Osti gegründet. Ziel von «Credit US» sei es, den Credit Suisse-Aktionärinnen und Aktionären die Möglichkeit zu geben, sich in einer Klage zusammenzuschliessen und ihr Recht zu einem erschwinglichen Preis zu verteidigen, wie es weiter heisst.

Zwar bietet das Schweizer Recht nicht die Möglichkeit einer Sammelklage. Jedoch sehe das Fusionsgesetz für die Aktionäre die Möglichkeit vor, eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu verlangen, um eventuell an eine angemessene Entschädigung zu kommen.

«Das Aktionariat der Credit Suisse wurde an der Generalversammlung nicht angehört, aber wir werden ihm vor Gericht eine Stimme geben», sagt Andre Osti.

Gebühr richtet sich nach Anzahl Aktien

Die Klage finanziert sich über Gebühren. Für die Teilnahmen erhebt Legalpass mindestens eine Verwaltungsgebühr von 120 Franken, sowie einen Betrag von maximal 15 Rappen pro gehaltene Aktie. Bei höheren Aktienbeständen sinkt die Gebühr pro Aktie und die Verwaltungsgebühr entfällt.

Bei der Übernahme, die am 12. Juni vollzogen wurde, haben die CS-Aktionäre für 22,48 Credit-Suisse-Aktien je eine UBS-Aktie erhalten. Damit wurde die CS bei der Ankündigung der Übernahme am 19. März mit rund 3 Milliarden Franken bewertet. Zum damaligen UBS-Aktienkurs entsprach dies einem Wert von 76 Rappen pro CS-Aktie.

Zuletzt hatte auch die Anlagestiftung Ethos ihre Unterstützung der Klage zugesagt.

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