Ein Londoner Berufungsgericht hat dem Entschädigungs-Fall um die Forex-Manipulationen wieder neues Leben eingehaucht. Dabei steht neben anderen Grossbanken auch die UBS im Fokus.

Der Forex-Skandal im internationalen Devisenhandel hatte 2013 die Bankenwelt in London und darüber hinaus erschüttert. Während der Fall auf aufsichtsrechtlicher Ebene bereits vor Jahren abgeschlossen wurde, zieht sich die zivilrechtliche Bewältigung hin.

Nun hat ein Londoner Berufungsgericht einer Schadensersatzklage wieder freie Bahn eingeräumt, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» am Mittwoch berichtete. Die Klage wurde ursprünglich von Phillip Evans, einem ehemaligen Untersuchungsleiter der britischen Wettbewerbsbehörde, im Namen von Tausenden von Vermögensverwaltern, Pensionsfonds und Finanzinstituten eingereicht.

Entscheidene Frage

Dabei werden Forderungen von bis zu 2,7 Milliarden Pfund gegen die involvierten Banken UBS, Barclays, NatWest und die japanische Mitsubishi UFJ Financial Group (MUFG) erhoben.

Bei der nun vom Berufungsgericht entschiedenen Frage geht es darum, ob die Geschädigten über ein Opt-In- oder Opt-Out-Modell an der Klage teilnehmen. Also ob sie sich ihr explizit anschliessen müssen oder bekunden, dass sie nicht teilnehmen wollen.

Manipulation der Devisenmärkte

Im vergangenen Jahr hatte das Londoner Competition Appeal Tribunal (CAT) zugunsten der Opt-In-Variante entschieden. Das jetzige Urteil mach wieder die Opt-Out-Lösung möglich, bei der ersteinmal alle Geschädigten automatisch Teil der Klage werden.

Damit kann der Fall vor dem CAT fortgesetzt werden. «Ein Urteil dieser Art war notwendig, damit all jene britischen Unternehmen – grosse und kleine –, die durch die Manipulation der Devisenmärkte Verluste erlitten haben, eine Entschädigung erhalten», erklärte der Anwalt von Phillip Evans.

UBS in der EU Kronzeugin

Beim Forex-Skandal ging es um Manipulationen am Devisenmarkt in den Jahren 2007 bis 2013. Aufsichtsbehörden weltweit hatten insgesamt rund 11 Milliarden Dollar Bussen gegen Finanzhäuser verhängt. Die UBS erhielt von der US-Notenbank Fed eine Busse in Höhe von 342 Millionen Dollar, ging in der EU als «Kronzeugin» jedoch straffrei aus.

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