Die oberste Aufsichtsbehörde der Europäischen Zentralbank fordert endlich einheitliche Standards für Pflichtwandelanleihen von Banken. Der Schweizer Finanzaufsicht stärkt sie bei ihrem Vorgehen bei der CS-Notrettung den Rücken.

Der EZB-Chefaufseher Andrea Enria hat die Entscheidung der Schweizer Behörden im Fall der Wertlosstellung der Credit Suisse (CS) AT1-Anleihen verteidigt. Das Vorgehen im Fall der CS bei der Notübernahme durch die UBS habe den vertraglich geregelten Klauseln entsprochen, sagte er an einem Treffen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht am Donnerstag, wie die Agentur «Reuters» berichtete.

Die im März getroffene Notmassnahme, bei der die AT1-Inhaber rund 16 Milliarden Franken verloren, hatte den Markt für diese Art von Anleihen zeitweise gelähmt und wird eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Demgegenüber waren die CS-Aktionäre mit den Tausch ihrer Anteile in UBS-Titel zumindest nicht ganz leer ausgegangen.

Einheitliche Regeln

Enria, der Vorsitzende des einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), plädierte jedoch dafür, einheitliche Regeln zu schaffen. «Es wäre gut, wenn der Basler Ausschuss in Zukunft weiter über eine Standardisierung von Verträgen in diesen Bereichen nachdenken könnte», sagte er an der Jahreskonferenz des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.

«Die Aufnahme einiger gemeinsamer Merkmale wäre meiner Meinung nach von Vorteil, um zu verhindern, dass es zu einer Art Ansteckung zwischen verschiedenen Instrumenten kommt und dass jeder versteht, wie sie in Stresssituationen funktionieren.»

Thema steht auf der Liste

Laut dem Vorsitzenden des Basler Ausschusses, Pablo Hernández de Cos, habe man das Thema «auf der Liste». Im vergangenen Monat hatte der Basler Ausschuss (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) in einem Bericht erklärt, man werde die Merkmale von AT1-Anleihen prüfen, einschliesslich der «verlustabsorbierenden Hierarchie».

Aktien nachrangig gegenüber Anleihen

Im Allgemeinen werden Aktien als nachrangig gegenüber Anleihen betrachtet. Das bedeutet, dass sie in einer Krise zuerst Verluste erleiden. Die Anleihen der CS enthielten jedoch eine Klausel, die es den Behörden erlaubte, diese Anleihen abzuschreiben, ohne die Bank zu liquidieren.

Bei EU-Banken unter der Oberaufsicht der EZB bestehen diese Klauseln nicht, und die Gemeinschafts-Notenbank hat klar gemacht, dass sie Verluste im Fall einer Liquiditätskrise zuerst den Aktionären auferlegen würde.

Emissionstätigkeit nimmt wieder Fahrt auf

In der vergangenen Woche hatte die UBS erfolgreich zwei AT1-Anleihen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Dollar platziert. Das Investoreninteresse war gross und die Emission war rund zehnfach überzeichnet. Auch die französische BNP Paribas und die spanische BBVA haben wieder mit Emissionen dieser Art Anleihen begonnen.

Nun begibt auch die britische Barclays AT1-Anleihen, die ebenfalls auf eine starke Nachfrage treffen.

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