Der Bundesrat hat die «Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied der Finma» genehmigt. Das hat Konsequenzen. 

Diese werden im Sinne der Transparenz zusammen mit dem bereits 2010 erlassenen «Anforderungsprofil Verwaltungsrat Finma» veröffentlicht, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.

Neu aufgenommen wurde eine Regelung, wonach die Verwaltungsratspräsidentin oder der Verwaltungspräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt während sechs Monaten keine Aktivitäten im Aufsichtsbereich der Finma ausüben darf.

Einschränkungen für Verwaltungsräte

Es wurde ausserdem festgelegt, dass das Amt eines Verwaltungsratsmitglieds der Finma unvereinbar ist mit einer operativen Tätigkeit sowie der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats bei einem von der Finma Beaufsichtigten oder einem Branchenverband.

Entsprechende Organmitgliedschaften sind bis spätestens Ende der laufenden Amtsperiode des Finma-Verwaltungsrats niederzulegen.

Ein Mitglied des Gremiums betroffen

Von dieser Regel ist gemäss weiteren Angaben der Finma ein aktueller Verwaltungsrat betroffen: Jean-Baptiste Zufferey. Er gehört dem Verwaltungsrat der Banque Privée Espirito Santo an. Bis zum Ende der Amtsperiode 2012 bis 2015 muss er diese Unvereinbarkeit beseitigen.

Im Sinne der Transparenz hat der Bundesrat zudem beschlossen, sowohl die «Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied der Finma» als auch das «Anforderungsprofil Verwaltungsrat Finma» zu veröffentlichen.

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