Das gemäss Finig erforderliche Mindestkapital für «gewöhnliche» Vermögensverwalter von 100'000 Franken sollte für die meisten Institute kaum eine unüberwindbare Hürde darstellen.

Unterschätzt haben dürften aber einige Vermögensverwalter die Auswirkungen der neuen Anforderungen an die Eigenmittel. Diese müssen stets mindestens einen Viertel der Fixkosten der letzten Jahresrechnung betragen.

  • Fazit: Dies könnte bei Instituten mit hohen Personal- und Raumkosten bis zur Bewilligungserteilung noch einen beachtlichen Zusatzbedarf an Eigenmitteln bedeuten.

5. Wahl der geeigneten Kooperationsform

Die Vorschriften des Fidleg werden bei der Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen tendenziell mehr administrativen, zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Einhaltung der Compliance bedeuten. Dies und die zahlreichen neuen Vorgaben des Finig stellen gerade kleinere Vermögensverwalter vor die Frage, ob sie ihre Tätigkeit in der bestehenden Unternehmensgrösse weiterführen sollen.

  • Fazit: Alternativen hierzu könnten ein Anschluss an einen Verbund unabhängiger Vermögensverwalter oder eine Integration in ein grösseres Institut sein. Auch ein umfassendes Outsourcing von Tätigkeiten, welche nicht das Kerngeschäft des Vermögensverwalters betreffen, kann eine Lösung sein.

6. Anschaffung einer passenden Software

In den vergangenen Jahren sind am Markt zahlreiche neue, aber auch etablierte Anbieter in Erscheinung getreten, die mit Hilfe einer neuen Software den Vermögensverwaltern ihr Kerngeschäft, das Portfoliomanagement und die Kundenberatung, erleichtern wollen. Die meisten Anbieter kombinieren ihre Lösungen zudem mit dem Versprechen, die neuen regulatorischen Anforderungen an das Vermögensverwaltungsgeschäft wie beispielsweise die Durchführung von Suitability-Checks vollständig und mit geringem Aufwand für den Vermögensverwalter umzusetzen.

  • Fazit: Die zentrale Herausforderung für Vermögensverwalter besteht hier darin, aus einer Vielzahl unterschiedlicher Anbieter, die für sie passende Lösung auszuwählen.