Seit Jahren wird an einer Reform für die berufliche Vorsorge gebastelt. Jede noch so kleine Änderung ruft meist Protest der Betroffenen hervor. Nun zeigt die Grossbank UBS auf, wie die zweite Säule zukunftsfähig gemacht werden könnte.

Es vergeht kaum ein Tag, wo nicht über die Unzulänglichkeiten der beruflichen Vorsorge gejammert wird. Die Generationen-Gerechtigkeit sei nicht mehr gegeben, die Renten der aktuellen Pensionäre seien zu hoch oder die versprochenen Zinsen entsprächen nicht mehr den Realitäten an den Finanzmärkten, lauten nur einige der üblichen Vorwürfe.

Keine Frage – Reformen sind notwendig, um unbeabsichtigte Umverteilung im BVG-Bereich zu verhindern. Doch einen Konsens über die Anpassungen zu erzielen, ist ein Balanceakt, da Kosten und Nutzen des Wandels nicht gleichmässig über die Gesellschaft verteilt werden. Was einem weggenommen wird, muss zwangsläufig ein anderer bezahlen.

Viel Aussichtsloses

Die Grossbank UBS hat nun die aktuellen Reformvorhaben einem Realitätscheck unterzogen und die Auswirkungen der Massnahmen auf die Schweizer Haushalte untersucht. Deutlich wird dabei einmal mehr, dass es keinen eindeutigen Sieger bei den Anpassungen gibt – und die Emotionen jeweils hochkochen.

Die Reformdiskussionen führten zu einem stabileren und gerechteren System der beruflichen Altersversorgung, hiess es an einer Medienorientierung zur 2. Säule am Dienstag. Durch einen tieferen Umwandlungssatz würden die Renten zwar niedriger, dafür aber rechnerisch korrekter, führte die UBS weiter aus. Massnahmen, wie eine längere Beitragszeit und höhere Beiträge, könnten diese Reduktion der Pensionen allerdings auffangen, was nachhaltiger wäre.

Reformen versanden

Es gelte jedoch zu bedenken, dass 80 bis 85 Prozent der Destinatäre bei Pensionskassen angeschlossen sind, die mehr als die Mindestanforderungen versichern. Solche Pensionskassen haben diese Parameter bereits weitgehend genauso verändert, wie es die Reformen vorschlagen. Das heisst, die Mehrheit werde keine Veränderung spüren, schlussfolgerte die UBS.

Gleichzeitig wuerden aber die künftigen Leistungen einer Minderheit von Arbeitnehmenden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, verringert. Dies passiert laut der UBS vor allem dadurch, dass die Massnahmen, bei denen Leistungen gekürzt werden (zum Beispiel Umwandlungssatz-Reduktion), sofort greifen. Anpassungen, welche die Leistungen erhöhten – etwa der Beitragszeitraum – zeigen ihre Wirkung jedoch erst im Laufe der Zeit.

Daher sei eine Form der Entschädigung für bestimmte Geburtsjahrgänge notwendig, so die Experten der Grossbank, Das sei ein wichtiger Teil eines Kompromisses.

Vom Volk abgeschmettert

Und genau da liegt der Schlüssel. Denn, wie die vergangenen Abstimmungen vor dem Volk gezeigt haben, gibt es keinen Konsens. Sowohl die Besserstellung der «Babyboomer»-Jahrgänge als auch jene der jüngeren Generation sind beim Volk gescheitert. Eine Reduktion des Umwandlungssatzes schmetterte die Bevölkerung ebenfalls ab.

Die Folge: nach und nach verselbständigt sich das ganze System, und jede Vorsorgeeinrichtung versucht, irgendwie durchzukommen.

Als Hauptprobleme für diesen Umstand macht die UBS die Komplexität des Themas sowie die Schwierigkeit beim Bestimmen der genauen Wirkung der einzelnen Massnahmen aus. «Es ist leicht zu verstehen, dass jemand sein ganzes Berufsleben in eine Vorsorgeeinrichtung einzahlt und am Ende das angesammelte Kapital in eine Rente gewandelt wird», sagte Mitstudienautor James Mazeau vor den Medien. Sobald allerdings komplizierte Details angesprochen würden, stiegen die meisten Beteiligten aus.

Neu auf der grünen Wiese

Was könnte die Schweiz tun? Aus den Analysen wird klar, dass es quasi nur einen Ausweg bei der beruflichen Vorsorge gibt. Eine Änderung der 2. Säule muss unabhängig vom bestehenden System angegangen und vom Volk abgesegnet werden. Die Details über den Beginn der Einzahlungen, die Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die Dauer der Rentenzahlung mit flexiblen Lebenserwartungen und die Aufteilung der Kapitalerträge während wilden Zeiten am Kapitalmarkt müssen einfach und verständlich in einem neuen kapitalgedeckten System festgelegt werden.

Erst danach kann es darum gehen, Lösungen für die Übergangszeit zu finden. Und da dürfen die Köpfe der Beteiligten durchaus rauchen, um bei den Stellschrauben einen Konsens für alle Anspruchsgruppen während einer Übergangsperiode und nicht für alle Ewigkeit zu finden.

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