Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat sich noch mehr Zeit für die Zulassung eines Krypto-Produktes ausbedungen. Der ungewöhnliche Schritt zeigt eindrücklich, in welchem Dilemma die Regulatoren bezüglich Digitalwährungen stecken.

Die US-Börsenaufsicht SEC hat den NYDIG Bitcoin ETF, der auf das direkte Investieren in die bekannteste Kryptowährung über einen Fonds abzielt, bisher nicht genehmigt. Vielmehr spielt der wichtigste Regulator der Welt auf mehr Zeit, wie die Aufsichtsbehörde in einem Communiqué mitteilte.

Demnach wird die 180-Tagesfrist, in der ein Entscheid über die Zulassung beziehungsweise die Ablehnung eines Finanzproduktes eigentlich erfolgen müsste, um weitere 60 Tage verlängert. Die Behörde führt als Hauptgrund an, dass sie mehr Zeit für die Prüfung benötige.

Argumente dafür und dagegen

Ein paar Tage mehr sollen es nach über einem halben Jahr an Bedenkzeit für die SEC nun herausreissen. Somit ist als Enddatum für einen Beschluss der US-Börsenaufsicht über die Zulassung oder das Verwehren des direkten Bitcoin-ETFs der 16. März 2022 vorgesehen. Der Schritt ist daher beachtlich, weil stichhaltige Gründe offenbar für und gegen das Anlagevehikel sprechen.

Das Hinauszögern des Bewilligung zeigt aber eindrücklich, in welcher Zwickmühle sich die Regulatoren weltweit bezüglich Kryptowährungen befinden. Auf der einen Seite sind die digitalen Assets mittlerweile so bedeutend geworden, dass es klare Aufsichtsregeln braucht. Behörden, wie die SEC, können das Thema nicht mehr ignorieren.

Zugang und Nutzung verbieten

Andererseits ist völlig unklar, wie die Aufsichtsorgane in einzelnen Ländern eine sinnvolle Regulierung über etwas aufstellen sollen, was weltweit ausgebreitet ist und eigentlich nur sehr schwer greifbar ist. Eine Möglichkeit wäre es, den lokalen Zugang beziehungsweise die Nutzung zu den Krypto-Märkten jeweils zu beschränken, wie es etwa China seit geraumer Zeit für seine Bevölkerung vormacht.

Die SEC hatte sich bei der Bewilligung von Bitcoin Future ETFs aber unlängst mit einem cleveren Umweg geholfen, bei dem sie indirekt Zugriff auf die Märkte hat, und die sie vollständig überwachen kann. So sind sowohl die ETFs als auch die zugrundeliegenden Basis-Werte, also die Futures auf Bitcoin, reguliert.

Bei direkter Anlage in Bitcoin wäre der zweite Zugriff aber nicht gegeben und die Finanzmarktstabilität könnte negativ tangiert werden. Allein mit mengenmässigen Beschränkungen will sich die SEC da offenbar nicht zufrieden geben.

Technologieneutrale Schweiz

In der Schweiz kennt der Regulator, die Finanzmarktaufsicht (Finma), bereits zahlreiche Regeln für die Krypto-Welt. Ursache dafür ist, dass die Aufsichtstätigkeit unabhängig von der verwendeten Technologie erfolgt, also die Regeln nicht krypto-spezifisch sind. Die Finma kann aber nur dann tätig werden, wenn sie sachlich und örtlich zuständig ist. Dies setzt vereinfacht gesagt voraus, dass Anbieter eine Tätigkeit ausüben, die auch eine Bewilligung, Anerkennung oder Registrierung der Finma braucht. Auf gleiche Risiken kommen in der Schweiz nämlich auch gleiche Regeln zur Anwendung.

Die Finma kann aber im Grundsatz nicht gegen Anbieter vorgehen, die im Ausland sind, oder die eine Tätigkeit ausüben, die nicht unter die schweizerischen Finanzmarktgesetze fällt. Und daran wird nochmals deutlich, wie verzwickt die Lage da in der Krypto-Welt ist, – sind doch die Anbieter doch gerade weltweit und meist auf kleinen Inseln tätig und somit nur schwer greifbar.

FATF-Land zwingend

Die Finma machte unlängst zur Bewilligung eines Krypto-ETFs, über die auch finews.ch berichtete, besondere Regeln zur Auflage, um seriöse Innovation wie Krypto-Anlagen dennoch zu ermöglichen. Dabei achtet die Behörde zunächst darauf, dass neue Technologien nicht dazu genutzt werden, die bestehenden Regeln zu umgehen, und dass die Schutzziele der Finanzmarktgesetze gewahrt werden.

Der bewilligte Fonds darf laut Finma nur in etablierte Krypto-Assets mit genügend grossem Handelsvolumen investieren. Darüber hinaus müssen die Investitionen über etablierte Gegenparteien und Plattformen erfolgen, die Sitz in einem Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF) haben und entsprechenden Geldwäschereibestimmungen unterstellt sind.

Und schliesslich gibt es für die in die Verwaltung und Verwahrung involvierten Institute, besondere Anforderungen mit Blick auf das Risikomanagement und das Reporting.