Die Bankiervereinigung stellt sich hinter die am Wochenende geschnürte Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Zur Aufarbeitung bleibt sie anlässlich einer Konferenz jedoch vage.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat aufgrund des Erdbebens am Schweizer Finanzplatz das ursprünglich geplante Programm des traditionellen Jahrestreffens am Dienstag über den Haufen geworfen.

So betonte SBVg-Präsident Marcel Rohner am Dienstag vor den Medien gleich zu Beginn, dass sich der Branchenverband hinter die Übernahme der schwer angeschlagenen Credit Suisse (CS) durch die UBS stellt. Die Übernahme sei ein mutiger Entscheid, der durch eine starke Bank erfolge und die direkte staatliche Intervention auf ein Minimum beschränke. Dies sei nicht nur wichtig für den hiesigen Finanzplatz, sondern habe auch zur internationalen Stabilisierung der Finanzmärkte beigetragen.

Vetrauen auf Ralph Hamers & Co

Mit der gewählten Lösung sei eine internationale Ansteckung verhindert worden. Zugleich habe das Finanzsystem in der Schweiz ohne Unterbrechung weiter funktioniert, was für die Stabilität des Werkplatzes Schweiz äusserst wichtig gewesen sei. Damit bewegte sich Rohner ganz auf der Linie von Bundesrat, Eidgenössischer Finanzmarktaufsicht (Finma) und Schweizerischer Nationalbank (SNB).

Über die Auswirkungen der Fusion auf den Schweizer Bankenplatz wollte der Präsident des Branchenverbands nicht spekulieren. In den nächsten Monaten werde sich zeigen, ob die CS in der Schweiz vollständig in die UBS integriert werde oder ob es zu Teilverkäufen komme. Rohner vertraut darauf, dass die Bankleitung der UBS die richtigen Entscheidungen trifft.

Überraschende Zuspitzung

Den Aufsichtsbehörden stellte er mit gewissen Abstrichen ein gutes Zeugnis aus. Die nach der Finanzkrise von 2008 eingeführten verschärften Regulierungen für systemrelevante Banken haben gemäss Rohner erst die Grundlage für die Lösung der jetzigen CS-Krise geschaffen. Ausserdem hätten sich auch die Instrumente der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) als ausreichend erwiesen.

Allerdings sei auch er von der Geschwindigkeit der CS-Krise überrascht gewesen. «Niemand wollte zuletzt zum Ausgang rennen», beschrieb Rohner die sich in der letzten Woche dramatisch zuspitzende Lage.

Mangelhafte Regulierung

Bei einer solch tektonischen Verschiebung auf dem hiesigen Finanzplatz kann aber nicht wieder zur Tagesordnung übergegangen werden.

Bei der Aufarbeitung müssen die Schweizer Aufsichtsbehörden gemäss Rohner genauer hinschauen, wie die Liquiditätsversorgung der Geschäftsbanken durch die Schweizerische Nationalbank im Krisenfall verbessert werden kann. Zu überprüfen sei zudem der Mechanismus der Fristentransformation von kurzfristigen Einlagen in langfristige Ausleihungen. Problematisch sei überdies die stark prozyklische Rechnungslegung für Banken.

«Much too big to fail»

Den Fehlanreizen aus einer impliziten Staatsgarantie an den noch grösser werdenden Bankkoloss UBS wird Rohner zufolge mit härteren regulatorischen Erfordernissen entgegengewirkt. Dies würde die UBS zwangsläufig dazu drängen, ihre Bilanzstruktur weniger riskant zu gestalten und kapitalschonende Geschäfte voranzutreiben.

Ob dies allein ausreicht, um die systemrelevante UBS auch in stürmischen Zeiten solvent und stabil zu halten, bezweifeln indessen viele Experten. Wenn die UBS «much too big to fail» wird, könnte sie im schlimmsten Fall dereinst zu einem gravierenden Klumpenrisiko für die Schweizer Volkswirtschaft werden.

Gewahrte Rechtsstaatlichkeit

Das unter grossem Zeitdruck und unter Zuhilfenahme von Notrecht gezimmerte Rettungspaket könnte durchaus noch ein juristisches Nachspiel haben. Bereits in Stellung bringen sich etwa Investoren in nachrangige Anleihen der CS, deren Wert per staatliches Dekret auf Null abgeschrieben wird. Denkbar sind ausserdem Klagen von Grossaktionären, die den Deal wegen der Aushebelung von Aktionärsrechten anzweifeln.

Diese rechtlichen Risiken wurden gut abgewogen, glaubt Rohner. Für die Aktionäre sei die Übernahme der CS-Titel besser als eine Verstaatlichung mit Totalverlust. Und die Investoren in nachrangige AT1-Anleihen müssten bei vergleichsweisen Ereignissen ihre Papiere jeweils abschreiben.

AT1-Anleihen werden in Eigenkapital umgewandelt, wenn das CET1-Kapital unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Zudem kann die Aufsichtsbehörde eine Umwandlung oder Abschreibung anordnen, wenn der Emittent nach ihrer Einschätzung nicht mehr überlebensfähig ist.