Es war lange darüber spekuliert worden, wie viele Reserven und Vermögenswerte die Zentralbank der Russischen Föderation in der Schweiz liegen hat. Jetzt hat das Wirtschaftsdepartement eine Zahl genannt.

Der Bundesrat hatte am 29. März entschieden, die Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation einer Meldepflicht zu unterstellen. Jetzt hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Zahl geliefert: Insgesamt rund 7,4 Milliarden Franken liegen von der Russischen Nationalbank in der Schweiz.

Dem Beschluss zufolge mussten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation halten, kontrollieren oder davon Gegenpartei sind, bis zum 12. April dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.

Seit März 2022 «bewegungsunfähig»

Diese Vermögenswerte unterliegen bereits seit dem Frühjahr vergangenen Jahres Restriktionen, welche die Schweiz infolge des Angriffskrieges gegen die Ukraine von der EU übernommen hat. Seit dem 25. März 2022 sind demnach jegliche Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der Zentralbank der Russischen Föderation verboten. Somit handelt es sich bei Vermögenswerten der Zentralbank der Russischen Föderation um «bewegungsunfähige Vermögenswerte», wie das WBF weiter schreibt.

Hinzu kommen die davon zu unterscheidenden gesperrten Gelder und Vermögenswerte von sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen. Diese belaufen sich auf rund 7,5 Milliarden Franken.

Meldungen zu den Vermögenswerten der russischen Notenbank bleiben verpflichtend und sollen regulär quartalsweise erfolgen.

Diskussionen werden eng verfolgt

In der Mitteilung wird auf die in der EU laufenden Diskussionen darüber verwiesen, ob Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation für Investitionen genutzt und deren Erträge für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden sollen. «Die Schweiz verfolgt diese Diskussionen eng», schreibt das Ministerium.

Im Rahmen einer Abklärung zu den gesperrten Geldern von sanktionierten Personen und Organisationen aus Russland waren die Rechtsexperten des Bundes zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen. Demnach verstösst die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung sowei die geltende Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz, wie auch finews.ch berichtete.

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