Erst ein Rosenkrieg, nun ein Erbstreit: Um das Vermögen des verstorbenen russischen Unternehmers Oleg Burlakov tobt auch in der Schweiz ein jahrelanges juristisches Tauziehen. Nun musste sich gar das Bundesstrafgericht in Bellinzona in der Sache äussern, wie Recherchen zeigen.

Die Saga um das Milliardenvermögen des im Jahr 2021 verstorbenen russischen Unternehmers Oleg Leonidovich Burlakov hat erneut eine überraschende Wendung genommen. So musste im Erbstreit nun das Bundesstrafgericht einen Entscheid fällen – von dorther ergehen sonst Urteile in komplexen Kriminalfällen wie etwa dem Drogenring-Prozess von 2022.

Wie Gerichtsdokumente zeigen, hat die Beschwerdekammer der Instanz Ende vergangenen Oktober eine Eingabe der Partei der Witwe von Burlakov und einer ihrer beiden Töchter abgewiesen.

Anzeige wegen Geldwäscherei eingereicht

Diese wehrten sich gegen eine Nichtanhandnahme-Verfügung der Bundesanwaltschaft. Dies, nachdem die Anwälte der Witwe bereits im vergangenen Oktober eine Anzeige wegen Geldwäscherei eingereicht hatten, letztere aber von den Ermittlern des Bundes abgewiesen worden war. Die Entscheidung des Bundesstrafgerichts kann nun nicht mehr angefochten werden.

Auf Anfrage von finews.ch äusserte sich ein Sprecher, der mit den Anliegen der Witwe von Burlakov vertraut ist, wie folgt zum Verdikt: «Die Bundesanwaltschaft weigert sich – wieder einmal – einen Fall von offensichtlicher Geldwäsche zu untersuchen, bei dem russische Akteure das Schweizer Bankensystem für kriminelle Handlungen ausnutzen.»

Enormer Streitwert

Das sogar, wenn jene Personen international sanktionierten russischen Persönlichkeiten nahe stünden, so die Auskunftsperson. Es sei überdies klar, dass Schweizer Banken dazu benutzt wurden, Gelder nach Russland zu schleusen, um sie unerreichbar zu machen, und möglicherweise sogar sanktionierte russische Personen zu begünstigen.

Aus der Replik lässt sich erahnen, dass der Rechtsstreit um das Erbe des im Ölgeschäft schwerreich gewordenen Burlakov damit keineswegs zu Ende sein dürfte.

Dies auch mit Blick auf den Streitwert. Schätzungen von Experten zufolge ringen die Parteien um deutlich mehr als 3 Milliarden Dollar. Die Forderungen zielen unter anderem auf die bekannte Jacht des Unternehmers, die «Black Pearl» (siehe Bild unten). Von der Schweiz aus aufgesetzt wurde eine Gesellschaft namens Edelweiss Investments in Panama, die ebenfalls erhebliche Vermögenswerte umhüllen soll.

Black Pearl 500

(Bild: Shutterstock)

Jahrelanger Rosenkrieg

Dem Erbschaftsstreit war bereits eine jahrelange und auch im Boulevard ausgetragene Trennung zwischen Burlakov und seiner Witwe vorangegangen. Die Scheidung wurde aber dem Vernehmen nach nie vollzogen. Die Witwe und die gemeinsamen Kinder sind gemäss einem Testament nach kanadischem Recht die Erben des Vermögens.

Bestritten wird dies allerdings von der Schwester und dem Schwager des Verstorbenen; sie haben ebenfalls Anspruch auf die Erbschaft angemeldet. Sie sollen über ein handschriftliches Testament (dessen Echtheit wird von der Gegenseite bestritten) verfügen, das eine Stiftung als alleinige Begünstigte bestätigt.

Die Schwester und der Schwager äusserten sich zum Verdikt der Beschwerdekammer nun wie folgt: Man begrüsse die Entscheidung des Schweizer Bundesstrafgerichts, wonach die von der Gegenseite eingereichte Strafanzeige mangels Tatverdachts nicht weiterverfolgt werde. Man freue sich, von den Anschuldigungen freigesprochen worden zu sein, die man immer als rechtlich und faktisch unbegründet angesehen habe.

Was geschah bei Edelweiss?

Die Partei der Witwe des Verstorbenen bezichtigt die Gegenseite, darunter auch einen Neffen Burlakovs, unterdessen des Betrugs und der Aneignung von Vermögen aus dem Nachlass – die Verwandten sollen sich unter anderem bei den von Edelweiss Investments gehaltenen Vermögen bedient haben. Das Geld soll über zwei bekannte Schweizer Privatbanken abgeflossen sein.

Diesen Vorwürfen entstammt auch die Strafanzeige wegen Geldwäscherei bei der Bundesanwaltschaft. Laut den Gerichtsdokumenten wird die Gegenseite bezichtigt, Vermögenswerte im Umfang von mehr als 450 Millionen Franken gewaschen and hinsichtlich weiterer Vermögenswerte von 230 Millionen Franken Geldwäscherei versucht zu haben. Als Vortaten zu den Geldwäschereihandlungen wurde eine Veruntreuung am verstorbenen Burlakov sowie Urkundendelikte aufgeführt.

Anzeige für illegitim erklärt

Die Beschwerdekammer bezeichnete die Anzeige nun für illegitim. Das Bundesstrafgericht erklärte, dass die Witwe und ihre Tochter nicht direkt durch die vermeintlichen Vortaten geschädigt wurden. Daher könnten sie auch nicht direkt von den mutmasslichen Geldwäscherei-Delikten betroffen sein. Sie hätten daher keine Klagebefugnis.

Die nächste Wendung in dem Fall, der Juristen und Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt, wird dennoch wohl nicht lange auf sich warten lassen.

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