EU und G7-Staaten tun sich schwer mit Geldern von sanktionierten Russinnen und Russen. Vor diesem Hintergrund wartet auch der Bundesrat ab, bevor er Position bezieht. Den USA dürfte das kaum gefallen. 

Der Bundesrat hat die zuständigen Ministerien in der Frage der gesperrten russischen Vermögenswerte angewiesen, die gesetzgeberischen Entwicklungen innerhalb der EU zu beobachten, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Die Texte der geplanten EU-Richtlinien sind weder formell verabschiedet noch veröffentlicht. «Sobald die definitiven Versionen der beiden Richtlinien veröffentlicht sind, wird der Bundesrat entscheiden, welche allfälligen Massnahmen auf Schweizer Seite zu treffen sind», heisst es in dem Communiqué des Wirtschaftsdepartements (WBF) und des Aussendepartements (EDA).

Strafen und Beschlagnahmung

Die EU debattiert noch über Strafen bei Sanktionsverstössen und die Möglichkeiten einer Einziehung von Geldern. Die beiden Ministerien hätten ursprünglich bis November eine Einschätzung vorlegen sollen. Da die Richtlinien aber noch nicht verabschiedet sind, verzögert sich das entsprechend.

Auch die Diskussionen innerhalb der G7 und der EU zu den bewegungsunfähigen staatlichen Vermögenswerten Russlands würden aufmerksam beobachtet, heisst es weiter. Auch das Schweizer Recht erlaube bei Verstössen gegen internationale Sanktionen die strafrechtliche Verfolgung und die Bestrafung der Täterinnen und Täter.

Zweifel am Sanktionsregime der Schweiz

Insbesondere aus den USA hatte es in den vergangenen Monaten Zweifel an der effektiven Umsetzung der Russland-Sanktionen in der Schweiz gegeben. Die USA hatten energischere Massnahmen verlangt und der US-Botschafter in Bern, Scott Miller, hatte eine mangelnde Zusammenarbeit bemängelt.

Nach dem Angriff Russland auf die Ukraine hatte die Schweiz sich den Sanktionen der EU gegen Russland angeschlossen und seitdem Änderungen bei der Personen- oder Institutionenliste übernommen. Die Beschlüsse der EU müssen jeweils an die anderen Zuständigkeiten in der Schweiz, die rechtliche Terminologie und die hier geltende Rechtsordnung angepasst werden.

Rund 7,7 Milliarden Franken gesperrt

Die von der Schweiz im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen gesperrten Vermögen belaufen sich gemäss  jüngsten Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) von Anfang Dezember auf 7,7 Milliarden Franken.

 

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