Zuletzt hatte noch der Wirtschaftsverband Economiesuisse auf eine Verschiebung plädiert. Doch der Bundesrat hat nun doch die Einführung der Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen auf den 1. Januar 2024 beschlossen.

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung von 15 Prozent wird wie vorgesehen eingeführt. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Die Ergänzungssteuer im Inland wird ab dem 1. Januar 2024 erhoben und damit zeitgleich wie in der Europäischen Union. Damit soll verhindert werden, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Mit grosser Mehrheit angenommen

Dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen hatten im Juni Volk und Ständerat mit grosser Mehrheit zugestimmt. Damit konnte der Bundesrat den Beschluss auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Innerhalb von sechs Jahren muss dem Parlament dann jedoch ein Gesetz vorlegt werden, das die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) ablöst.

Die Verordnung gilt für grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Die Mindestbesteuerung von 15 Prozent wird über eine Ergänzungssteuer erreicht. Davon sind rund 200 Schweizer Firmen sowie 2’000 Schweizer Töchter ausländischer Konzerne betroffen.

Verschiebung verlangt

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hatte noch im November eine Verschiebung verlangt. Als Grund wurden Wettbewerbsnachteile angeführt, da man Zweifel daran habe, ob die Reform je global eingeführt wird. Die USA, China und Indien hätten keine Pläne zur Umsetzung.

Nun fordert der Wirtschaftsdachverband in Reaktion auf den Beschluss Standortmassnahmen von Bund und Kantonen. Sie würden in der Verantwortung stehen, mit gezielten Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz sicherzustellen und die Wertschöpfung der internationalen Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Steuerzahlungen im Land zu halten, heisst es in einer Stellungnahme vom Freitag.

Im Vorfeld der Abstimmung im Juni hatten andere Wirtschaftsverbände, wie etwa Swissmem, für die Einführung geworben.

International Akzeptanz und Rechtssicherheit

Der Bundesrat nennt die international Akzeptanz und die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen als Argumente für die jetzige Einführung. Zudem soll es Spielräume und Wahlrechte im Interesse des Standortes Schweiz geben und der administrative Aufwand für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen soll so tief wie möglich gehalten werden.

Auf die Inkraftsetzung der internationalen Ergänzungssteuer IIR und UTPR verzichtet der Bundesrat vorerst. Hier werde die weitere internationale Entwicklung verfolgt und man werde zu einem späteren Zeitpunkt über deren Einführung entscheiden.

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