Der Fall um verschwundene DDR-Gelder nimmt für Julius Bär eine böse Wende. Nach einem Gerichtsentscheid bereitet sich die Privatbank unter ihrem neuen CEO Philipp Rickenbacher auf eine millionenteure Zahlung vor.

Philipp Rickenbacher ist nicht zu beneiden. Erst seit letztem August als Chef von Julius Bär im Amt, musste er gerade eben einen Abschreiber auf der Italien-Tochter Kairos anmelden – und jetzt holen noch Altlasten einer längst integrierten Bank das Zürcher Traditionshaus ein.

Wie das Institut nämlich am (gestrigen) Mittwochabend vermeldete, wird es nach einem Urteil des Zürcher Obergerichts vorsorglich eine Rückstellung von 153 Millionen Franken buchen.

Spätfolgen einer Übernahme

Dies in Zusammenhang mit einem richtiggehenden Krimi um verschwundene Vermögen auf einstigen DDR-Konten bei der Bank Cantrade. Die Geschicke jenes Geldhauses hatte Julius Bär im Jahr 2005 beim Kauf der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS mit übernommen.

Wie auch finews.ch berichtete, fordert Deutschland via die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nach dem Mauerfall auf mysteriöse Weise bei Cantrade verschwundene Gelder der Deutschen Demokratischen Republik zurück – und sieht dabei die Cantrade-Nachfolgerin Julius Bär in der Pflicht.

Das Bundesgericht sieht es anders

Es geht nicht um einen Pappenstiel: Die Deutschen fordern 97 Millionen Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen.

Eine Weile sah es so aus, als käme Julius Bär vom Haken. So wies das Zürcher Obergericht die DDR-Klage gegen das Zürcher Institut im Frühjahr 2018 zurück. Doch die BvS legte darauf beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde ein. Die oberste Schweizer Rechtsinstanz urteilte dann im letzten Februar ganz anders.

Elementare Sorgfalt verletzt

Verantwortliche bei Cantrade hätten elementare Sorgfaltspflichten verletzt und ohne Nachfragen verdächtige Überweisungen und Zahlungen ausgeführt, hiess es damals aus Lausanne. Julius Bär müsse alle Beträge ersetzen, die seit dem 1990 geflossen seien.

In der Folge musste das Zürcher Obergericht von seiner früheren Beurteilung abrücken und bestätigte die Klage der deutschen Behörde. Eine Wende zum Schlimmeren für Julius Bär und dessen neuen CEO, der für die weit zurückliegende Geschichte nichts kann.

Rückforderung bei der UBS

Die Waffen strecken wollen die «Bären» allerdings noch nicht. Wie es weiter hiess, wird die Bank das Urteil beim Bundesgericht anfechten – und die am Ende zugesprochene Summe von der UBS gemäss den Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung beim Kauf der Cantrade zurückfordern. Auch das wohl kein einfaches Unterfangen.

Der Krimi, der mit dem Abfluss der Cantrade-Gelder – angeblich in die Taschen ehemaliger DDR-Vertreter – seinen Anfang nahm, ist also noch nicht zu Ende erzählt.

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