Geschäftskonto eröffnen: Das sollten Gründer:innen und KMU in der Schweiz wissen

Die Geschäftsidee ist entwickelt, die Rechtsform steht und die ersten Schritte Richtung Markt sind gemacht. Für Gründer:innen und junge Unternehmen stellt sich damit auch eine praktische Frage: Wie lässt sich der geschäftliche Zahlungsverkehr von Beginn an sinnvoll organisieren? Ein zentrales Element ist dabei das Geschäftskonto. Welche Unterlagen benötigt die Bank? Wann ist ein Handelsregisterauszug erforderlich? Braucht eine GmbH oder AG zunächst ein Kapitaleinzahlungskonto? Und welche Anforderungen gelten bei der Kontoeröffnung? Die folgende Checkliste zeigt, worauf Gründer:innen und KMU achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein separates Geschäftskonto trennt private und geschäftliche Finanzen.
  • Die Anforderungen an die Kontoeröffnung unterscheiden sich je nach Rechtsform.
  • Bei der Neugründung einer GmbH oder AG ist ein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich.
  • Vollständige Unterlagen und frühzeitig geklärte Zuständigkeiten können den Eröffnungsprozess beschleunigen.
  • Bei der Wahl des Geschäftskontos sollten auch künftige Entwicklung und Zahlungsverkehr berücksichtigt werden.

Braucht ein Unternehmen ein separates Geschäftskonto?

Ob ein eigenes Geschäftskonto erforderlich ist, hängt unter anderem von der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit ab. Bei einer GmbH oder AG gehört ein Geschäftskonto zum geschäftlichen Standard. Bei einer Einzelfirma ist ein separates Geschäftskonto grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, geschäftliche Einnahmen und Ausgaben von Anfang an über ein separates Konto abzuwickeln. Die Trennung schafft Transparenz in der Buchhaltung, erleichtert die Zusammenarbeit mit Treuhänder:innen und ermöglicht eine klare Zuordnung der Zahlungseingänge und -ausgänge.

Einzelfirma, GmbH oder AG: Unterschiede je nach Rechtsform

Je nach Rechtsform unterscheiden sich Ablauf und Anforderungen an ein Geschäftskonto. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:


 Quelle: PostFinance

Checkliste: Geschäftskonto in zehn Schritten eröffnen

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank und Unternehmenssituation. Wer die wichtigsten Punkte bereits vor der Kontoeröffnung klärt, kann unnötige Rückfragen vermeiden.

1. Rechtsform festlegen
2. Ausweisdokumente vorbereiten
3. Angaben zum Unternehmen zusammenstellen
4. Handelsregistereintrag prüfen
5. Kapitaleinzahlungskonto organisieren: bei der Gründung einer GmbH oder AG
6. Zeichnungsberechtigte Personen bestimmen
7. Firmensitz und Wohnsitzanforderungen prüfen
8. Identitätsprüfung einplanen
9. Zahlungsverkehr und weitere Finanzlösungen definieren
10. Künftiges Wachstum bei der Wahl des Kontos berücksichtigen

1. Welche Rechtsform hat das Unternehmen?

Die Rechtsform beeinflusst nicht nur Haftung, Kapital und steuerliche Fragen, sondern auch den Ablauf der Kontoeröffnung. Bei einer Einzelfirma kann das Geschäftskonto mit den erforderlichen Unterlagen direkt eröffnet werden. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Bei der Gründung einer GmbH oder AG ist hingegen vor dem Handelsregistereintrag ein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich. Für eine GmbH beträgt das erforderliche Stammkapital 20'000 Franken, für eine AG 100'000 Franken, wovon mindestens 50'000 Franken liberiert sein müssen. Nach der Gründung wird das eingezahlte Kapital für den Geschäftsbetrieb freigegeben.

Mehr erfahren im Beitrag «Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?»

2. Welche Ausweisdokumente werden benötigt?

Für die Kontoeröffnung muss die Bank prüfen, wer hinter dem Unternehmen steht und wer später auf das Konto zugreifen darf. Dafür braucht sie gültige amtliche Ausweisdokumente, zum Beispiel Pass oder Identitätskarte. Bei einer Einzelfirma betrifft das meist die Inhaberin oder den Inhaber. Bei einer GmbH oder AG sind es insbesondere die Gründer:innen sowie Personen, die das Unternehmen gegenüber der Bank vertreten oder über das Konto verfügen sollen.

Bei Neugründungen steht oft noch nicht endgültig fest, wer im Handelsregister als unterschriftsberechtigt eingetragen wird. Deshalb lohnt es sich, die Ausweisdokumente aller voraussichtlich beteiligten Personen frühzeitig bereitzuhalten.

3. Welche Angaben zum Unternehmen verlangt die Bank?

Neben den persönlichen Angaben benötigt die Bank Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftstätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Geschäftszweck, geplante Tätigkeit und Verwendungszweck des Kontos.

Je nach Bank und Unternehmenssituation können zusätzlich Gründungsdokumente, Statuten oder weitere Nachweise erforderlich sein. Je vollständiger die Angaben und Unterlagen eingereicht werden, desto geringer ist das Risiko zusätzlicher Rückfragen und Verzögerungen bei der Kontoeröffnung.

4. Ist ein Handelsregistereintrag erforderlich?

Ob ein Handelsregistereintrag notwendig ist, hängt von der Rechtsform und der konkreten Situation ab. Bei einer GmbH oder AG ist der Handelsregistereintrag Bestandteil der Gründung. Zuvor muss das Stamm- beziehungsweise Aktienkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt werden. Die Bank stellt anschliessend eine Kapitaleinzahlungsbestätigung für die Eintragung aus.

Bei einer Einzelfirma ist der Handelsregistereintrag nicht in jedem Fall von Beginn an obligatorisch. Grundsätzlich besteht die Eintragungspflicht ab einem jährlichen Umsatzerlös von 100'000 Franken. Auch ohne Eintrag kann eine Bank die Eröffnung eines Geschäftskontos ermöglichen, verlangt dann aber andere Nachweise zur Geschäftstätigkeit.

5. Wann braucht es ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto ist bei der Neugründung einer GmbH oder AG erforderlich. Darauf wird das gesetzlich vorgeschriebene Stamm- beziehungsweise Aktienkapital eingezahlt.

Nach der Einzahlung stellt die Bank eine Bestätigung aus, die für den Handelsregistereintrag benötigt wird. Sobald die Gesellschaft gegründet und eingetragen ist, wird das Kapital freigegeben. Je nach Bank kann das Kapitaleinzahlungskonto anschliessend in ein Geschäftskonto überführt oder das Kapital auf ein neues Geschäftskonto übertragen werden. Für Einzelfirmen entfällt dieser Schritt.

6. Wer soll über das Geschäftskonto verfügen können?

Bereits während der Gründung sollte geklärt werden, welche Personen das Unternehmen gegenüber der Bank vertreten und über das Konto verfügen dürfen. Bei einer Einzelfirma liegt diese Zuständigkeit normalerweise bei der Inhaberin oder beim Inhaber. Bei einer GmbH oder AG ist festzulegen, wer zeichnungsberechtigt ist und ob eine Einzel- oder Kollektivunterschrift vorgesehen wird. Eine frühzeitige Klärung schafft insbesondere bei mehreren Gründer:innen klare Zuständigkeiten für den späteren Zahlungsverkehr.

7. Welche Anforderungen gelten für Firmen- und Wohnsitz?

Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bank und können insbesondere bei Unternehmen mit internationalem Bezug relevant sein.

Für Schweizer GmbH und AG gilt zudem: Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Wer solche Anforderungen frühzeitig prüft, schafft Planungssicherheit und vermeidet mögliche Verzögerungen bei Gründung und Kontoeröffnung.

8. Wie funktioniert die Identitätsprüfung?

Vor der Kontoeröffnung prüft die Bank die Identität der beteiligten Personen und die eingereichten Unterlagen. Je nach Institut erfolgt die Identifikation persönlich, etwa in einer Filiale oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs, oder digital.

9. Welche Lösungen braucht das Unternehmen für den Zahlungsverkehr?

Das Geschäftskonto bildet eine Grundlage für den finanziellen Alltag eines Unternehmens. Bei der Auswahl sollte deshalb nicht nur die reine Kontofunktion betrachtet werden.

Je nach Geschäftsmodell können E-Banking, QR-Rechnungen, Bezahl- und Terminallösungen für den Laden oder Lösungen für den Onlinehandel relevant sein. Hinzu kommen beispielsweise Fremdwährungskonten, Geschäftskarten, Debitoren- und Kreditorenlösungen oder Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen. Wer diese Anforderungen bereits bei der Kontoeröffnung definiert, kann die Finanzprozesse von Anfang an auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausrichten.

10. Ist das Geschäftskonto auf Wachstum ausgelegt?

Ein Geschäftskonto sollte nicht nur die heutige Situation abdecken. Mit dem Wachstum verändern sich häufig auch die Anforderungen an die Finanzinfrastruktur.
Weitere Mitarbeitende können zusätzliche Benutzerzugänge notwendig machen, neue Märkte einen Bedarf an Fremdwährungskonten schaffen und zusätzliche Vertriebskanäle weitere Zahlungslösungen erfordern.

Gerade bei der Gründung lohnt es sich deshalb, die nächsten Entwicklungsschritte mitzudenken. Eine Bank, die neben dem Geschäftskonto auch weitere Finanz- und Zahlungslösungen anbietet, kann das Unternehmen in verschiedenen Wachstumsphasen begleiten.

Wie lange dauert die Eröffnung eines Geschäftskontos?

Wie viel Zeit die Kontoeröffnung beansprucht, hängt unter anderem von der Bank, der Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden und bestehen keine zusätzlichen Abklärungen, kann die Eröffnung bei vielen Banken innerhalb weniger Arbeitstage erfolgen. Komplexere Eigentumsstrukturen, ausländische Beteiligte oder weitere Prüfungen können mehr Zeit beanspruchen.

Eine gute Vorbereitung ist deshalb entscheidend: Wer Ausweisdokumente, Unternehmensangaben und weitere benötigte Unterlagen vollständig bereithält, reduziert das Risiko von Rückfragen.

Fazit: Vorbereitung zahlt sich aus

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist mehr als ein administrativer Gründungsschritt. Das Konto bildet eine zentrale Grundlage für den Zahlungsverkehr und weitere Finanzprozesse des Unternehmens.

Wer Rechtsform, benötigte Unterlagen, Zeichnungsberechtigungen und Anforderungen der Bank frühzeitig klärt, schafft gute Voraussetzungen für einen effizienten Start. Gleichzeitig sollte die Wahl des Geschäftskontos auch die künftige Entwicklung berücksichtigen. Mitarbeitende, neue Märkte, zusätzliche Währungen oder weitere Zahlungslösungen können die Anforderungen an die Finanzinfrastruktur verändern.

PostFinance begleitet Gründer:innen und KMU mit Finanzlösungen aus einer Hand: vom Geschäftskonto über das Kapitaleinzahlungskonto bis zu Lösungen für den Zahlungsverkehr. Wer neu gründet, profitiert zudem von einem Startangebot mit Vergünstigungen auf das Geschäftskonto sowie auf weitere ausgewählte Lösungen.