KI in der Vermögensverwaltung: Der Disclaimer reicht nicht
Sven Kohlmeier, Co-Leiter der Rechtskommission swissICT und IT-Fachanwalt bei Wicki Partners, arbeitet auf finews heraus, dass Haftungsausschlüsse der KI-Anbieter den Rückgriff auf diese erschweren und sich Finanzintermediäre nicht mit dem Hinweis auf die eingesetzte KI entlasten können. Er empfiehlt Governance-Regeln und eine Prüfung der Verträge.
Das ist ein sinnvoller Ausgangspunkt.
Als Vermögensverwalter möchte ich dort weitergehen, wo sein Beitrag aufhört.
«Verantwortung lässt sich leichter in einen Vertrag schreiben als in einem laufenden System durchsetzen.»
Beim Grundsatz sind wir uns einig. Wer Kundengeld verwaltet, muss für den eingesetzten Prozess einstehen. Nur lässt sich Verantwortung leichter in einen Vertrag schreiben als in einem laufenden System durchsetzen.
Meine erste Frage lautet deshalb, ob eine unabhängige Prüfung einen einzelnen Maschinenentscheid rekonstruieren kann. Welche Prognose führte zu welchem Portfoliogewicht? Welche Order entstand daraus? Welche Modellversion war zu diesem Zeitpunkt im Einsatz?
Wenn diese Verbindung fehlt, bleibt die Verantwortung zwar zugeordnet. Wie der Verantwortliche sie wahrgenommen hat, lässt sich aber kaum überprüfen. Dann besitzt das Unternehmen eine Zuständigkeit auf Papier und eine Erklärungslücke im Portfolio.
Das Prüfprotokoll schlägt den Disclaimer
Bei Smart Wealth Asset Management dokumentieren wir als Finma-bewilligter Vermögensverwalter Prognosen und Portfoliogewichte ebenso wie Orders und Modellversionen. Die Dokumentation soll Prüfern erlauben, jeden Maschinenentscheid entlang dieser Kette zu rekonstruieren. Unsere Bewilligung ersetzt diesen Nachweis nicht. Wir müssen ihn im Anlageprozess erbringen.
«Auditierbarkeit verlangt, dass wir den Ablauf offenlegen können. Auch dann, wenn das Ergebnis unangenehm ist. Gerade dann.»
Dabei geht es um die zum Entscheidungszeitpunkt dokumentierten Grundlagen. Ein nachträglich formulierter Text darüber, weshalb ein Kauf sinnvoll gewesen sein könnte, wäre mir zu wenig. Schöne Geschichten nach einer Fehlentscheidung gehören bereits zum Repertoire der Finanzbranche. Dafür brauchen wir keine zusätzliche KI.
Auditierbarkeit verlangt, dass wir den tatsächlichen Ablauf offenlegen können. Auch dann, wenn das Ergebnis unangenehm ist. Gerade dann.
Wer darf eingreifen?
Eine vollständige Dokumentation muss auch die menschlichen Eingriffe erfassen. Wann wird eingegriffen? Wer darf den automatisierten Handel stoppen? Wer prüft eine neue Modellversion und wer gibt sie für den Einsatz frei?
Diese Fragen gehören für mich in die operative Prüfung eines KI-gestützten Vermögensverwalters. Eine Antwort wie «Unsere Fachleute überwachen das System» würde ich zurückweisen. Ich will die Eingriffsregeln sehen und nachvollziehen können, ob sie eingehalten wurden.
Dasselbe gilt für Änderungen am Modell. Wer eine Version freigibt, muss den Entscheid begründen können. Wer anschliessend prüft, muss erkennen können, welche Version welche Orders ausgelöst hat. Sonst lässt sich nach einem Fehler zwar ein Sitzungsprotokoll finden, aber der Entscheid bleibt im Nebel.
Auditierbarkeit garantiert keine Rendite und verhindert nicht jeden Fehler. Sie ermöglicht jedoch, Fehler zu untersuchen und Kontrollen gezielt zu verbessern. Genau darin liegt für mich ihr Wert.
«Lesen wir also die Terms und Conditions. Aber verlangen wir danach einen Blick in den Maschinenraum.»
Treuhänderische Verantwortung muss sich in begrenzten Befugnissen und überprüfbaren Freigaben ausdrücken. Sie muss sichtbar werden, bevor jemand einen Schadenersatzanspruch formuliert.
Lesen wir also die Terms und Conditions. Aber verlangen wir danach einen Blick in den Maschinenraum. Der Disclaimer sagt der Kundschaft, was schiefgehen könnte. Ein auditfähiger Prozess zeigt, was der Vermögensverwalter dagegen unternimmt.
Wer Verantwortung übernimmt, sollte mehr vorweisen können als die Vertragsklausel, die ihn dazu verpflichtet.













