Vor dem neutralen Vermittler klagte ein französischer Anwalt, Schweizer Banken hätten Kunstfehler bei der Offenlegung von Schwarzgeld begangen. Die Antwort des Ombudsmans fällt nun geharnischt aus.

Eine skurrile Weihnachtsgeschichte findet im neuen Jahr ihre Fortsetzung. Am 24. Dezember letzten Jahres war nämlich der Pariser Anwalt Daniel Richard an den Schweizer Bankenombudsmann gelangt.

Wie auch finews.ch berichtete, warf der Rechtsvertreter hiesigen Instituten in seinem Schreiben vor, seine französischen Klienten bei der Regularisierung ihrer unversteuerten Vermögen schlecht beraten zu haben. Die von Richard vertretenen Bankkunden machen demnach geltend, dass sie im Rahmen der in Frankreich in den Jahren 2009 und 2013 lancierten Regularisierungs-Programmen starke Vermögensverluste erlitten hätten.

Der Anwalt forderte daher Schadenersatz von den Schweizer Banken – inklusive Zinsen.

Banken nicht in der Pflicht

Wie das Westschweizer Wirtschaftsblatt «l'Agéfi» (Artikel bezahlpflichtig) nun berichtet, hat Bankenombudsman Marco Franchetti (Bild) seither geantwortet. Aber wohl nicht so, wie sich der Anwalt das vorstellte.

In einem Schreiben vom 8. Januar hält der Bankenombudsmann demnach fest: Die Steuerberatung gehöre nicht zur direkten Pflicht einer Bank, die ein Kundendepot verwalte. Ein solcher Dienst bedürfe eines speziellen Mandats. Hingegen wisse ja jeder Staatsbüger, dass er die Steuerpflichten gegenüber seinem Land zu erfüllen gabe, so die bissige Antwort des Bankenombudsmans.

Neue Vorwürfe

Doch Anwalt Richard gibt nicht auf, wie «l'Agéfi» weiter schreibt. In einem weiteren Brief an den Ombudsman kündigte er an, diesem sämtliche Dossiers seiner Kunden zur Prüfung zu überstellen.

Zudem deckt er die Schweizer Banken seiner Klienten mit neuen Beschuldigungen ein. Nicht nur hätten diese ihre Kunden nicht entschlossen genug zur Offenlegung ihrer Vermögen aufgefordert. Sie hätten gar aktiv dafür gesorgt, dass das Schwarzgeld nicht rasch regularisiert wurde.

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