Französische Kunden werfen Schweizer Banken vor, sie bei der Regularisierung von Schwarzgeld schlecht beraten zu haben. Jetzt dringen sie auf Schadenersatz. Das lässt aufhorchen.

Die Schweizer Banken – allen voran die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse – rühmen sich immer wieder, wie rasch sie ihre Schwarzgeld-Kunden los werden. Nun zeigt sich, dass die hastige Flucht in die Ära des Weissgelds ein Nachspiel haben könnte.

Wie nämlich die Agentur «AWP» berichtet, wendete sich ein Pariser Anwalt, der mehrere französische Kunden von Schweizer Banken vertritt, an den Banken-Ombudsman. In einem auf den 24. Dezember datierten Schreiben wirft der Rechtsvertreter hiesigen Instituten vor, seine Klienten bei der Regularisierung ihrer unversteuerten Vermögen schlecht beraten zu haben, wie es weiter heisst.

Schadenersatz gefordert

Die nun rebellierenden Bankkunden machen demnach geltend, dass sie im Rahmen der in Frankreich in den Jahren 2009 und 2013 lancierten Regularisierungs-Programmen starke Vermögensverluste erlitten hätten. Die Regularisierung heute zehnmal mehr als früher, so der Pariser Anwalt in seinem Schreiben. Er fordert nun Schadenersatz von den Schweizer Banken – inklusive Zinsen.

Der Banken-Ombudsmann Marco Franchetti kommentierte das Schreiben gegenüber der Agentur nicht. Klar ist, dass er sich für die wütenden Franzosen nur begrenzt ins Zeug legen kann. Der Banken-Ombudsmann ist kein staatliches Gericht. Die Stelle ist vielmehr als neutraler Vermittler gedacht, der das Gespräch zwischen Banken und verärgerten Kunden fördern soll.

Teure Kunstfehler?

Dass aber mögliche Kunstfehler bei der Regularisierung nun Forderungen gegenüber Schweizer Banken nach sich ziehen, lässt dennoch aufhorchen. Denn bei den enormen Summen Schwarzgeld, die im Zuge des Steuerstreits offengelegt werden mussten, könnten Schadenersatzklagen für das Swiss Banking rasch teuer werden.

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass Klagen von Ausländern gegen Schweizer Banken seit 2011 wesentlich weniger Hürden nehmen müssen als zuvor.

Freipass an Ausländer

Mit der Unterzeichnung des so genannten Lugano-Abkommens gab die Schweiz damals solchen Klägern die Möglichkeit, ihre Forderungen gegenüber Schweizer Banken auch vor einem ausländischen Gericht geltend zu machen.

Und deren Richter dürften wohl weit weniger an Vermittlung interessiert sein als der Schweizer Banken-Ombudsmann.

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