Nachdem ein UBS-Informatiker sich selber vertrauliche Daten zugeschickt hatte, entliess ihn die Bank. Das verlief allerdings nicht rechtens. Darum muss die Grossbank nun Schadenersatz zahlen.

Ein heute 61-jähriger Informatiker der UBS sendete im Sommer 2012 vertrauliche Geschäftsdaten an seine private E-Mail-Adresse. Darunter befanden sich auch Einzelheiten über einen im Rohstoffgeschäft tätigen UBS-Kunden, über den kritische Medienberichte erschienen waren.

Der Grund für den Datenaustausch: Der Informatiker vermutete ein Reputationsrisiko für die Bank, fand aber bei seinen Vorgesetzten kein Gehör.

In der Folge wurde er am 2. Juli 2012 von UBS-Sicherheitsleuten über den Datentransfer befragt. Am 27. Juli, also gut drei Wochen später, entliess ihn die Bank fristlos.

Informatiker wehrte sich

Doch das war zu spät, wie das Zürcher Arbeitsgericht jetzt entschied. Eine fristlose Kündigung müsse «ohne Verzug nach Kenntnis des massgeblichen Grundes erklärt werden», befand der Richter laut einem Bericht des «Tages-Anzeiger».

Eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Arbeitstagen sei angemessen, in gewissen Fällen eine solche von längstens einer Woche. «Die fristlose Entlassung war also – wie man es auch dreht und wendet – verspätet und damit verwirkt und ungerechtfertigt», argumentierten die Richter.

UBS zahlt mehrere Tausend Franken

Obwohl der Anwalt der UBS am Schluss der Verhandlung im November gedroht hatte, er werde das Urteil anfechten, bestätigte die UBS dem «Tages-Anzeiger», das Gerichtsverfahren sei abgeschlossen. Die Grossbank akzeptiert den Rechtsspruch des Arbeitsgerichts.

Gemäss Urteil muss die UBS ihrem früheren Angestellten knapp 17'000 Franken zuzüglich 5 Prozent Zins erstatten. Zudem hat der Informatiker vor Gericht verschiedene Änderungen im Arbeitszeugnis durchgesetzt.

Darüber hinaus muss ihm die UBS eine Parteientschädigung von knapp 4'700 Franken bezahlen.

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