Das Zürcher Bezirksgericht hat sein Urteil im Prozess gegen drei deutsche Bürger veröffentlicht, die wegen Wirtschaftsspionage gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin angeklagt waren.

Es war eine heiss erwartete Urteilsverkündung: Am Donnerstag hat das Zürcher Bezirksgericht sein Urteil im ersten Prozess in Sachen Cum Ex-Skandal überhaupt verkündet, über den auch finews.ch bereits berichtet hat.

Drei Deutsche standen vor Gericht und wurden der Wirtschaftsspionage gegen die Basler Privatbank J. Safra Sarasin beschuldigt: der Anwalt Eckard Seith sowie zwei ehemalige Angestellte der Bank. Die Urteile sind nun publik, und in die auch finews.ch Einsicht hatte.

Unterschiedliche Verdikte

Seith wurde vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen, dafür aber wegen Anstiftung zum Verstoss gegen das Bankengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen von je 460 Franken verurteilt. 

Einem der beiden ehemaligen Bankangestellten erging es weniger gut als Seith, denn er wurde in einem Fall wegen Wirtschaftsspionage verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von 13 Monaten sowie eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 120 Franken. Sein Ex-Kollege erhielt wie Seith ebenfalls eine bedingte Geldstrafe. 

Bank ausspioniert

Seith bezeichnete das Urteil als schmutzig, berichtet die deutsche «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Er zieht dieses an die nächste Instanz weiter. Ebenso will ein zweiter Verurteilter vorgehen, während sich die Staatsanwaltschaft und der dritte Verurteilte das Urteil genauer anschauen wollen, bevor sie sich entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Verurteilungen wegen Wirtschaftsspionage und unbedingte Haftstrafen für alle. Sie führte an, die drei Beschuldigten hätten zusammen die Bank ausspioniert. Diese bezeichnen sich im Gegensatz dazu als Whistleblower.

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