Der investigative Fragebogen der Düsseldorfer Staatsanwalt sorgt bei der deutschen Klientel der Schweizer Grossbank für grosse Empörung.

Zahlreiche Kunden sind offensichtlich nicht bereit, ihre finanzielle Privatsphäre den deutschen Behörden darzulegen, wie dem heutigen «Tages-Anzeiger» zu entnehmen ist. Steueranwälte, welche manche Kunden beraten, empfehlen ihren Mandanten denn auch, die Beantwortung zu verweigern.

Insgesamt erhielten offenbar rund 1'500 CS-Kunden in ganz Deutschland den Fragebogen der deutschen Ermittler. Dabei sollen die Kunden gegen die ihnen bekannten Mitarbeiter der Bank aussagen, die angeblich mithalfen, Geld vor dem Fiskus zu verstecken.

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Anfahrtspläne und Weihnachtsgrüsse

So werden sie etwa aufgefordert, die Namen sämtlicher CS-Mitarbeiter zu nennen, mit denen sie zu tun hatten, heisst es im «Tages-Anzeiger» weiter. Auch sollen sie Bankunterlagen «wie zum Beispiel Anfahrtspläne zu den Filialen, Visitenkarten oder Weihnachtsgrüsse» an die Staatsanwaltschaft senden.

Bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf heisst es: «Niemand muss sich selber belasten.» Abgesehen davon seien die CS-Kunden aber als Zeugen um Auskunft gebeten worden und deshalb verpflichtet, Angaben zu machen.

Neuer Grad der Eskalation

Tatsächlich hat die CS-Affäre in Deutschland mit dem nunmehr versandten Fragebogen einen neuen Grad der Eskalation erhalten. Denn tatsächlich gehen die Behörden in diesem Fall mit einer seltenen Unverhältnismässigkeit ans Werk, die mitunter an das Vorgehen der US-Behörden gegen die UBS erinnert.

Auffallend ist in beiden Fällen, dass sich die Ermittler auf eine einzige Bank eingeschossen haben. Doch offensichtlich erhöht das ihre Chancen auf einen späteren Erfolg.

Detaillierte Handbücher

Die Credit Suisse äussert sich nicht zu den jüngsten Entwicklungen, verweist aber stets darauf, dass die deutsche Rechtseinheit der Bank sämtlichen gesetzlichen Auflagen nachkomme und auch über alle Lizenzen verfüge, um in Deutschland tätig zu sein.

Unlängst erklärte Private-Banking-Chef Walter Berchtold gegenüber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», die Kundenberater hätten sich im Geschäft mit ausländischen Kunden an detaillierte Handbücher zu halten, in denen Verhaltensregeln festgelegt seien. «Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist genauso verboten wie Beihilfe zur Kapitalflucht oder Geldwäscherei», betonte Berchtold.

 

 

 

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