Ein ehemaliger UBS-Mitarbeiter hatte an Deutschland Kundendaten verkauft. Er flog auf und wurde in der Schweiz verurteilt. Nun startet der Berufungsprozess.


Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona startet am (heutigen) Montag der Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Angestellten der UBS, der Kundendaten an Deutschland verkauft hatte.

Verhandelt wird aber nicht eine Verletzung des Bankgeheimnisses. Denn der Mann hatte die Daten in Deutschland verkauft. Im Berufungsprozess geht es um qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst, Geldwäscherei sowie die Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz. Letzteres darum, weil bei einer Hausdurchsuchung des Mannes illegale Munition gefunden worden war. In erster Instanz war dieser zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt worden.

Nur er hatte die Daten aufgerufen

Am Prozess war der frühere UBS-Mitarbeiter nicht anwesend gewesen. Er hatte sich nach Deutschland abgesetzt. So ist auch nicht klar, ob er nun an der von ihm angestrengten Berufungsverhandlung teilnehmen wird.

Er hatte Daten von deutschen Stiftungsberechtigten an die Steuerbehörde von Nordrhein-Westfalen für 1,1 Millionen Euro verkauft. Einer der Berechtigten war laut Anklageschrift von der «Goldenen Pumuckel Stiftung». Auf diesen Datensatz hatte nur der Ex-Banker in der fraglichen Zeit zugegriffen, so dass die Spur zu ihm führte.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.57%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.54%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28.23%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.13%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.54%
pixel