Die Finma hat inzwischen ihre Verfahren gegen die ehemalige Bank BSI abgeschlossen, aus denen mehrere Berufsverbote resultieren könnten. Allerdings darf die Finma 25 Millionen Franken weniger einziehen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Gewinneinziehung im 1MDB-Enforcementfall bei der ehemaligen Bank BSI neu bestimmt. Diese wurde im Jahr 2016 von der EFG International übernommen.

Die Finma hatte ebenfalls im Jahr 2016 95 Millionen Franken der BSI-Gewinne eingezogen. Nun sind es noch 70 Millionen Franken,  wie einer Medienmitteilung vom Donnerstag zu entnehmen war.

Falsch gerechnet

Die Korrektur erfolgt aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts, über den finews.ch bereits letzten Dezember berichtet hat. Die Richter pfiffen den Regulator zurück und wiesen ihn an, den Betrag neu zu berechnen: Sie habe Gewinne im Zusammenhang mit brasilianischen Kunden mit eingerechnet und es sei nicht nachvollziehbar, wie die Behörde die Gewinnbeschlagnahmung aus verschiedenen Fällen vermischen könne.

Das hat die Finma nun nach eigener Aussage gemacht. Nun seien «jene Erträge und Kosten der Bank berücksichtigt, die in engem Zusammenhang mit den Aufsichtsrechtsverletzungen bei Geschäftsbeziehungen im 1MDB-Kontext standen.» Und das ergibt jene 70 Millionen Franken. Die Finma betrachtet den Fall nun als abgeschlossen.

Berufsverbote verhängt

Weiter beschäftigen muss sie sich aber bereits mit den nächsten von ihr verhängten Sanktionen, wie es in der Mitteilung heisst: Die Behörde hat ebenfalls im Rahmen des 1MDB-Komplexes Enforcement-Verfahren gegen vier natürliche Personen eröffnet, aus denen zwei mehrjährige Berufsverbote resultiert sind.

Diese Entscheide wurden aber beide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind noch hängig.

Vier Rügeschreiben verschickt

In einem Fall habe die Behörde das Verfahren rechtskräftig mit einer Feststellung der Aufsichtsrechtsverletzung aber ohne weitere Massnahmen abgeschlossen.

Und ein einem Fall hat sie das Verfahren beendet, nachdem die betreffende Person glaubwürdig erklärt hatte, künftig auf Führungspositionen bei einem von ihr beaufsichtigten Institut zu verzichten. Ausserdem hat die Finma Rügeschreiben an vier weitere natürliche Personen geschickt.

Für die BSI-Besitzerin EFG hat der Bundesgerichtsentscheid keine finanziellen Folgen. Die 25 Millionen Franken erhält der BSI-Verkäufer Banco Pactual. Im Kaufpreis war eine entsprechende Rückstellung enthalten gewesen.

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