Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist nicht nur der einstige CEO der Falcon Private Bank, sondern auch das Unternehmen selber freigesprochen worden. Damit wird ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben.

Die Bundesanwaltschaft hat vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona TI einen argen Rückschlag erlitten. Die Berufungskammer hat nicht nur den einstigen Chef der einstigen Zürcher Falcon Private Bank freigesprochen, sondern gleich noch die Bank selber. Dies berichtete die Agentur «AWP». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die eigentliche Bank war bereits im Jahr 2020 abgewickelt worden. Die übrig gebliebene Gesellschaft Falcon Private wurde hingegen Ende 2021 in Bellinzona wegen mangelnden Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken verurteilt. Ebenfalls sollte sie Ersatzforderungen von rund 7 Millionen Franken leisten, wie damals auch finews.ch berichtete.

Vortat nicht belegt

Bereits in jenem Prozess war der einstige Falcon-Chef vom Tatbestand der Geldwäscherei freigesprochen worden. Doch in einem Berufungsprozess vom vergangenen Juni versuchten die Bundesanwälte, den 66-jährigen Ex-Banker doch noch zu packen. Sie forderten erneut je eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für den Schweizer.

Die Berufungskammer erklärte nun, die Unrechtmässigkeit einer laut Bundesanwaltschaft widerrechtlichen Geld-Transaktion sei nicht belegt. In der Folge entfalle die Vortat zu qualifizierten Geldwäscherei, welche sowohl der Bank wie auch ihrem früheren Chef vorgeworfen worden war.

Millionenbusse für die Credit Suisse

Die Richter in Bellinzona befanden aber, dass es beim Institut eine strafrechtlich relevante Desorganisation gegeben hatte. Falcon war in den Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB verwickelt und wurde deswegen von diversen Finanzbehörden, darunter die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), sanktioniert.

Das Urteil der Berufungskammer ist auch deshalb aufsehenerregend, weil im Prozess von 2021 erstmals überhaupt in der jüngeren Schweizer Rechtsgeschichte eine Bank verurteilt wurde. Bereits 2022 erfolgte nach demselben Muster eine Verurteilung der Grossbank Credit Suisse (CS) im so genannten Drogenring-Prozess.

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