Im Berufungsprozess gegen den ehemaligen CEO der Falcon Private Bank kommt es zum Showdown. Die Bundesanwaltschaft will dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe aufbrummen.

In der Berufungsverhandlung um die einstige Zürcher Falcon Private Bank hält die Bundesanwaltschaft an ihrem Strafmass für den ehemaligen CEO fest. In der am Dienstag begonnenen Verhandlung am Bundesstrafgericht forderte sie je eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Der beschuldigte Ex-Chef der Bank habe widersprüchliche Aussagen gemacht, berichtete die Agentur «AWP» unter Berufung auf das Plädoyer der zuständigen Staatsanwältin des Bundes. Demnach habe der 66-Jährige den im Vorverfahren gemachten Aussagen widersprochen.

Vorwurf der Geldwäscherei

Ausserdem hätten der aus den Arabischen Emiraten stammende Geschäftsmann Khadem al-Qubaisi und der ehemalige CEO während vier Jahren ihr Vorgehen aufeinander abgestimmt.

Die Verteidigung forderte dagegen einen vollumfänglichen Freispruch für ihre Klientin sowie den Verzicht auf eine Ersatzforderung, wie es heisst.

Erstinstanzlicher Freispruch

Ende 2021 sprach das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Ex-Bankchef vom Vorwurf der Geldwäscherei frei, wie auch finews.ch berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, von 2012 bis 2016 Gelder für al-Qubaisi gewaschen zu haben. Dies im Rahmen der beispiellosen Korruptions-Affäre um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Laut dem Urteil konnte das Gericht dem Bankchef nicht nachweisen, dass er von der vorgängigen ungetreuen Geschäftsbesorgung gewusst habe.

Die Bundesanwaltschaft ging nach dem Freispruch des Ex-CEO in Berufung, während der Beschuldigte Anschlussberufung einlegte. Das Urteil der zweiten Instanz wird in den kommenden Monaten erwartet.

Verurteilung in Abu Dhabi

Am Prozess 2021 in Bellinzona wurde erstmals eine Schweizer Bank im Sinne der Strafbarkeit zur Rechenschaft gezogen, wie auch finews.ch berichtete.

Die Falcon Private Bank ist für ihre Rolle im 1MDB-Skandal von diversen Finanzbehörden sanktioniert worden und wurde im Jahr 202o liqudiert. Ein Teil der Kundenvermögen ging an die heutige ONE Swiss Bank über. Die Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei stand in Zusammenhang mit einer Beteiligung der Falcon-Eignerin Aabar Investments aus Abu Dhabi bei der italienischen Grossbank Unicredit.

Dabei ging es um die Rolle des früheren Falcon- und Aabar-Präsidenten al-Qubaisi. Er wurde 2016 in Dubai verhaftet und später in Abu Dhabi wegen Geldwäscherei zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.63%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.62%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28.16%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.08%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.51%
pixel