Das Financial Stability Board hat in einem Bericht die Entscheidungen hinterfragt, die während der Krise der Credit Suisse getroffen wurden und zur Übernahme durch die UBS geführt haben. Es hätte Alternativen gegeben, so die obersten Finanzstabilitätswächter – das klingt sehr nach Rechtfertigung.

In seiner Konklusion verteidigt das Financial Stability Board (FSB) die Entscheidung der Schweiz eine Rettungsaktion für die Credit Suisse (CS) durch die Übernahme durch die Konkurrentin UBS zu unterstützen.

Die obersten Wächter über die Stabilität des Finanzsystems kommen jedoch auch zum Schluss, dass es innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens möglich gewesen wäre, die Grossbank in einem ordentlichen Verfahren zu liquidieren.

Das System insgesamt sei ein Erfolg, heisst es in einem aktuellen Bericht zu den Lehren aus der CS-Krise – dies, obschon die «Too big to fail»-Regeln im Fall der CS nicht zur Anwendung kamen, weil Bund und Aufsicht und auch das Ausland damals eine Ausweitung der Bankenkrise befürchteten.

Nicht ohne Staatsgelder

Die Beamten resümierten, dass die Abwicklungs-Regeln für die Schliessung einer kollabierenden Bank ohne Panik auf den Märkten für die CS hätten angewendet werden können. Jedoch seien wahrscheinlich auch in diesem Fall immer noch öffentliche Gelder nötig gewesen.

«Diese Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass die jüngsten Ereignisse die Solidität des internationalen Abwicklungsrahmens zeigen, da er den Schweizer Behörden eine durchführbare Alternative zu der Lösung bot, die sie für besser hielten», schreibt das FSB.

Letztes Mittel

Während der Krise habe die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) immer deutlich gemacht, dass die Anwendung der vorgesehenen Liquidations-Regeln als «letztes Mittel» zur Anwendung kommen würden, wenn eine Übernahme scheitern würde, heisst es in dem Bericht.

Der Bericht widerspricht auch dem Standpunkt, dass die «Too big to fail»-Regulierung in einer Bankenkrise nicht funktionieren würde. «Die Überprüfung durch das FSB stützt diese Schlussfolgerung jedoch nicht. Eine Abwicklungsverfahren habe bereitgestanden, um an diesem Wochenende umgesetzt zu werden. Dies wäre zwar – wie jede Lösung für eine Bankenkrise – mit einigen Unsicherheiten behaftet gewesen. Die Schweizer Behörden waren der Ansicht, dass in diesem speziellen Fall eine alternative Option vorzuziehen sei.

Situation stabilisiert

Die Vorteile der Notrettung durch die UBS gegenüber einer Liquidation liegen auf der Hand. Die CS blieb damit als Bank bestehen, und die Kunden konnten weiter mit ihr geschäften und über ihre Gelder verfügen. Auch die Störung der wirtschaftlichen Beziehungen hielten sich in Grenzen. Den Preis zahlten die AT-1-Anleihegläubiger, nachdem die Finma Papiere im Gegenwert von knapp 16 Milliarden Franken hatte abschreiben lassen.

«Die Massnahmen der Schweizer Behörden haben die Situation zweifelsohne stabilisiert und die finanzielle Stabilität gewährleistet», konzediert dazu auch das FSB.

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