Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wird kein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen den designierten Finma-Verwaltungsrat eröffnen.

Mit Genugtuung habe er zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz kein Strafverfahren gegen ihn eröffne, schreibt Bruno Frick in einem Communiqué vom Freitag.

Frick und sein CVP-Kollege Philipp Dobler sassen im Verwaltungsrat der Buechli Holding AG, die in Zürich eine Liegenschaft entwickelte. Die beiden verstiessen als Verwaltungsräte laut einem rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil aus dem Jahre 2004 gegen die Anweisungen des Inhabers der Buechli Holding, einem deutschen Immobilienexperten.

Entscheid der Staatsanwaltschaft

Dadurch wurde es möglich, dass der Deutsche aus dem Geschäft geworfen und die Liegenschaft von seinem Ex-Partner an die Winterthur Versicherung vermittelt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat nun am 11. Juli 2013 eine so genannte Nichtanhandnahmeverfügung gemäss Art. 310 Strafprozessordnung erlassen, welche Frick am heutigen Freitag per Post zugestellt wurde.

In Misskredit gezogen

Damit stellt die zuständige Strafbehörde klar, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige aus dem Jahr 2011, welche einen geschäftlichen Vorfall aus dem Jahr 1999 betrifft, absolut kein Verdacht gegen Frick vorliegt. Sie bescheinigt Frick im Gegenteil ausdrücklich, korrekt gehandelt zu haben. Alle erhobenen Anschuldigungen erweisen sich als haltlos und willkürlich.

«Betrüblich bleibt der Umstand, dass es mit Hilfe einer haltlosen Strafanzeige und der Schlagzeile eines Sonntagsblattes möglich ist, eine Kampagne gegen Personen des öffentlichen Lebens loszutreten», hält Frick weiter fest. «Mit häufig wiederholten Verdächtigungen wird eine Person in Misskredit gezogen. Der Schaden ist angerichtet, auch wenn die Vorwürfe in sich zusammenfallen.»

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