Die Bank muss keine weiteren Zahlungen leisten, sie muss nur Daten über 4450 Kunden herausrücken: Der Vergleich im Steuerstreit erscheint besser als befürchtet.

«Diese Vereinbarung trägt zur Lösung eines der dringlichsten Probleme von UBS bei. Ich bin zuversichtlich, dass die Bank nun wieder zukunftsgerichtet arbeiten und durch solide Leistungen und erstklassigen Kundenservice ihre Reputation wiederherstellen kann»: So kommentiert UBS-Präsident Kaspar Villiger den Vergleich im Steuerstreit. Der Vergleich soll ein Schlussstrich sein – respektive ein Ausgangspunkt für einen Neustart.

Die Bank betont in ihrer Mitteilung, dass der Deal keine Zahlung vorsieht. Weiter begrüsst es Kaspar Villiger, dass die Vereinbarung «im Rahmen der geltenden Gesetze und des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern erreicht werden konnte.»

Es kann rekurriert werden. Kann rekurriert werden?

Damit stellt sich der UBS-Präsident – wie auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz an der Pressekonferenz im Bundeshaus – auf den Standpunkt, dass der Vergleich keinen ausserordentlichen Bruch schweizerischen Rechts darstellt (und dabei insbesondere des Bankgeheimnisses).  Der mit dem Justizdepartement in Washington ausgehandelte Vertrag sieht vor, dass die UBS die Daten von rund 4450 Kunden herausgibt, wobei diese Auslieferung im Rahmen eines normalen Amtshilfeverfahrens erfolgen soll.

Konkret: Die Eidgenössische Steuerverwaltung soll entscheiden, welche der von der US-Steuerbehörde IRS geforderten Dossiers auch tatsächlich ausgehändigt werden. Gegen den Entscheid kann rekurriert werden. Rechtsstaatlich entscheidend ist dabei die Frage, ob echte Rekursmöglichkeiten und -chancen gegeben sind – oder ob es sich hier letztlich um eine Alibiübung handelt.

Die Schweiz wiederum verpflichtet sich, die amerikanischen Anträge speditiv zu verhandeln; alle Fälle sollen spätestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Im Dezember können die meisten definitiv aufatmen

Die UBS kann – je nach Sprachregelung muss sie sogar – die betroffenen US-Kunden schriftlich informieren und sie auffordern, vom freiwilligen Offenlegungs-Programm der IRS Gebrauch zu machen; dieses Amnestieprogramm läuft noch bis 23. September. Mit dieser Möglichkeit zur Warnung erhält die Bank also eine weitere Möglichkeit, das Vertrauen ihrer US-Kunden zu stärken

Die US-Regierung wird das «John Doe Summons» in Bezug auf alle anderen Konten bis spätestens Ende Jahr zurückziehen – also ihre Forderung nach Daten jener restlichen knapp 48'000 Konti, in die sie zuerst ebenfalls Einblick wollte: Die Steuerbehörde IRS verpflichtet sich danach, in diesen Fällen kein weiteres Durchsetzungsbegehren zu stellen.

«Wichtig für den Finanzplatz Schweiz»

Befriedigt zeigt sich denn auch die Schweizerische Bankiervereinigung: Man habe eine Lösung gefunden, «die inhaltlich überzeugt», schreibt der Branchenverband. Damit konnte ein langwieriger Prozess vermieden werden, und die UBS könne ihre Konsolidierung fortsetzen. Auch die Bankiervereinigung kommt zum Schluss, dass der Deal «unneingeschränkt geltendem Schweizer Recht» entspreche: «Dieser Umstand ist sehr wichtig für den Finanzplatz Schweiz, dessen ausländische Kundinnen und Kunden sich stark auf die Berechenbarkeit der Schweizer Rechtsordnung verlassen.»

Deshalb drängt die Bankiervereinigung auch darauf, «dass im etablierenden Prozess der Datenlieferung die Interessen der unbescholtenen Kunden weiterhin gewahrt bleiben.»

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