Die deutsche Finanzaufsicht verlangt von den Versicherern über die Feiertage einen Pikettdienst. Die EBK steht «nur» in sehr engem Kontakt  mit Behörden und Instituten.

Die schweizerische Finanzaufsicht, ab Januar in der FinMa organisiert, steht in «sehr engem Kontakt mit den beaufsichtigten Instituten sowie mit den schweizerischen Finanzbehörden» – unabhängig von Sonn- oder Feiertagen. «Insofern sind wir stets in der Lage, rasch zu reagieren und die Leute aufzubieten oder mit ihnen in Kontakt zu treten», erklärte Alain Bichsel, EBK-Sprecher gegenüber finews.ch.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte von allen Versicherungsgesellschaften verlangt, dass ein Vorstandsmitglied in der Weihnachtszeit erreichbar ist. Wegen der Dynamik der Krise könne «kurzfristiges Handeln» gefordert sein.

So heisst es in einem Brief der BaFin vom 20. November, der der «Financial Times Deutschland» vorliegt. «Auch über den anstehenden Jahreswechsel kann niemand ausschliessen, dass Entwicklungen an den Finanzmärkten kurzfristige und intensive Gespräche erfordern», schreibt Versicherungsaufsichtschef Thomas Steffen laut FTD.

Deshalb müssen alle Gesellschaften ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar «innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte». Die Aufsicht hat ihren Sitz in Bonn.

Die Gesellschaften mussten der Krisen-Taskforce der BaFin bis zum 12. Dezember den Namen und die Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds per E-Mail mitteilen.

In einigen Gesellschaften stiess die Anweisung auf Unverständnis, berichtete die FTD Times. In Versicherungskreisen hieß es dagegen, die BaFin habe auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die sich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten.

Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf.  Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) werden in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt.

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