Im grössten deutschen Steuerskandal wurden weitere Urteile gefällt. Drei Banker einer früheren kanadischen Bank müssen in Haft. Zum ersten Mal wurde auch ein Bankchef verurteilt.

Die Verurteilten waren bei der Maple Bank tätig, einst Zweigstelle einer kanadischen Bankengruppe in Frankfurt. Der kleine deutsche Ableger und seine Cum-Ex-Banker, haben es laut Urteil jedoch geschafft, einen Steuerschaden für den deutschen Staat in Höhe von mehr als 370 Millionen Euro anzurichten, wie unter anderem die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.

Entsprechend hart fallen die Urteile in dem Verfahren aus, dass sich über mehr als eineinhalb Jahre hinzog. Nun muss erstmals auch ein ehemaliger Bankchef ins Gefängnis. Der langjährige Geschäftsführer der seit 2015 insolventen Bank erhielt wegen Steuerhinterziehung vier Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Dabei wurden unter anderem sein schlechter Gesundheitszustand und die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt, wie es heisst. Zudem muss er eine Geldstrafe von 96’000 Euro zahlen, weitere 2,9 Millionen Euro aus seinem Vermögen werden eingezogen.

Ein weiterer Geschäftsführer der Maple Bank und ein Trader erhielten Haftstrafen von vier Jahren und zwei Monaten beziehungsweise von dreieinhalb Jahren. Auch hier wurden Vermögen eingezogen.

Umfassende Kooperation

Durch umfassende Kooperation mit den Ermittlern und Aussage vor Gericht konnte ein vierter Angeklagter sein Urteil auf eine Bewährungsstrafe mildern. Doch auch hier wurden Taterträge von 5,8 Millionen Euro eingezogen.

Das sind nicht die ersten Haftstrafen, die im Cum-Ex-Komplex ergingen. Bereits im Juni 2021 wurde ein früherer Generalbevollmächtigter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Laut dem Bericht laufen derzeit Verfahren gegen rund 1'500 Beschuldigte in Deutschland. Die Strafen auf Bewährung gelten dabei als Signal. Nur wer vollumfänglich kooperiert, kann auf Milde hoffen. So entgingen auch zwei angeklagte Ex-Banker der Hypo-Vereinsbank (HVB) in einem Strafprozess am Landgericht Wiesbaden trotz gewaltiger Schadenssummen einer Haft.

Verfahren gegen Hanno Berger

Eigentlich hätte in dem HVB-Verfahren auch der deutsche Steueranwalt Hanno Berger vor Gericht stehen sollen. Gegen ihn laufen zeitgleich zwei gesonderte Verfahren in Bonn und Wiesbaden. Der Jurist, der als Architekt und «Spiritus Rector» der Cum-Ex-Konstruktionen gilt, hatte sich jahrelang in der Schweiz der deutschen Justiz entzogen und war erst im Frühjahr nach monatelanger Auslieferungshaft von der Eidgenossenschaft nach Deutschland überstellt worden.

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Dafür wurde bei den Finanzämtern dann eine Rückerstattung von Kapitalertragsteuern beantragt, die vorher nie gezahlt worden waren. Diese Lücke im Steuergesetz wurde erst 2012 geschlossen. Laut einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs von 2021 sind diese Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung zu werten. Die Schätzungen zu dem daduch entstandenen Gesamtschaden variieren stark, es wird aber zumeist vom mindestens 10 Milliarden Euro ausgegangen.

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