Nachdem die EU-Wirtschaftsminister die Niederlassungspflicht für im EU-Raum tätige Banken gestrichen haben, können Schweizer Banken aufatmen. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Eine geplante Verschärfung von EU-Richtlinien könnte die Betreuung von Kunden aus der EU durch Schweizer Bankinstitute ohne Niederlassung künftig verbieten. Wie einschneidend die Reform schliesslich ausfällt, hängt von den Gesprächen zwischen den EU-Organen in den kommenden Monaten ab.

Nun zeichnet sich ab, dass die Union noch einen längeren Weg bis zu Einigung vor sich hat. Jedenfalls haben die EU-Wirtschaftsminister, die sich letzte Woche zum ersten Mal im Rat über den Vorschlag der EU-Kommission beugten, den Artikel mit der Niederlassungspflicht für im EU-Raum aktive Banken gestrichen.

Der Ball liegt beim Parlament

Das Geschäft wird jetzt an das EU-Parlament weitergeleitet, das sich bis Ende Jahr eine Meinung bilden muss. Danach wird die endgültige Fassung in einer Differenzbereinigung festgelegt. Das ganze Regulierungspaket, das den umstrittenen Zweigniederlassungsbeschluss enthält, soll nach dem Willen der EU bis Ende 2025 unter Dach sein.

Mit der Rückweisung kann die Schweizer Bankbranche wieder etwas zuversichtlicher sein, dass sich die Verfechter einer harten Linie letztlich nicht durchsetzen. Für eine Verschärfung müsste die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Kommission und ihrem Vorschlag zur Niederlassungspflicht für das Einlagengeschäft folgen.

Offene Märkte helfen allen

Auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist überzeugt, dass die Gewährung des grenzüberschreitenden Marktzugangs in die EU zu offenen und integrierten Märkten beiträgt und daher im Interesse von EU-Investoren und der gesamten EU liegt.

Hinzu kommt, dass mit den derzeit blockierten Verhandlungen um ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU auch die Sorgen der Schweizer Finanzbranche um einen erleichterten Marktzugang in die EU hintenangestellt werden müssen.

Aktive Kundenansprache erlaubt

Gegenwärtig regeln die EU-Staaten den Marktzugang aus Drittländern unterschiedlich. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht eine Vereinbarung, wonach hiesige Banken für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen eine sogenannte Freistellung erhalten können, wenn sich die Finanzinstitute an bestimmte Regelungen halten und im Heimatland gut überwacht sind. Die Nachbarstaaten Frankreich und Italien sind dagegen restriktiver.

In keinem Fall tangiert ist indessen die passive Ansprache, also die Betreuung ausländischer Kunden in der Schweiz selber, wie finews.ch berichtete. Viele Deutsche etwa bringen einen Teil ihres Geldes gleich selber in die Schweiz, um der hohen Inflation im EU-Raum oder den geopolitischen Unsicherheiten auszuweichen. Eine Anlage in einer anderen Währung und einem anderen Rechtsraum bietet sich ebenfalls an, um das Vermögen in Krisenzeiten zu schützen.

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