Mit der Postbank möchten Politiker die KMU-Kreditklemme mindern. Postbank? Nein, danke, sagt Hans Kaufmann. Seine Einschätzung.

Hans Kaufmann ist Nationalrat der SVP und Gründer des Finanzdienstleisters Kaufmann Research. Bis 1999 arbeitete der Ökonom bei der Bank Bär, zuletzt als Chefökonom.

Die PostFinance bemüht sich seit längerer Zeit um eine volle Banklizenz. Angesichts der Geschäfte, die diese PostFinance bereits heute betreibt und der damit verbundenen Risiken, wäre eine solche wegen des unfairen Wettbewerbs schon längst fällig gewesen. Die PostFinance tätigt zahlreiche Bankgeschäfte, ohne dass sie deswegen bankähnliche Eigenmittelvorschriften erfüllen muss. Verglichen mit den Kundenausleihungen von 56 Milliarden Franken machen die Eigenmittel von 589 Millionen per Mitte 2008 nur magere 1,1 Prozent aus.

Ungenügend kapitalisiert – Eigenkapitalrendite über 20 Prozent

Die Bank wäre deshalb gemäss risikogewichteter Eigenmittelregeln, wie sie für Banken gelten,  ungenügend kapitalisiert. Und der Bund müsste die Postbank vorerst rekapitalisieren. Wie die Grossbanken müsste sie zur Einhaltung einer Leverage Ratio von mindestens 3 Prozent verpflichtet werden, das heisst,  der Bund hätte etwa 1 Milliarde Franken Kapital einzuschiessen. Die knappe Eigenkapitalausstattung lässt sich auch an der Eigenkapitalrendite von mehr als 20 Prozent ablesen.

Die PostFinance müsste der Finma unterstellt werden und sie hätte sämtliche bankenrechtlichen Vorschriften inklusive jene der Selbstregulierung zu erfüllen. Das Personal müsste nochmals auf fachliche Kompetenz und Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftsführung überprüft werden. Ausserdem müsste eine kostspielige bankenmässige interne Organisation mit entsprechenden Kontrollmechanismen aufgebaut werden: Risikomanagement und Risikokontrolle, angemessene Erfassung von Kredit-, Markt- und operationellen Risiken, unabhängige Compliance-Funktionen etc.

Der Bund als Eigner und Aufseher zugleich?

In der Schweiz existieren genügend Banken und es gibt auch keinen Verfassungsauftrag für eine Banklizenz der PostFinance. Die Schaffung einer Postbank ist deshalb überflüssig und wäre mit zahlreichen Interessenskonflikten verbunden, denn der Bund wäre Regulator, Aufsichtsbehörde, Lizenzgeber und Eigner zugleich. Als staatliche Bank würde sie von einer Staatsgarantie profitieren und gegenüber den landesweiten Regionalbanken und Raiffeisenbanken privilegiert.

Sie stünde teilweise auch in Konkurrenz zu den Grossbanken, aber sie wäre kaum in der Lage, im internationalen Geschäft, insbesondere im Exportkreditgeschäft und im Grosskreditgeschäft mitzuwirken. Das Problem der Kreditverknappung besteht momentan aber gerade bei der Vergabe von ungesicherten und Grosskrediten und im Exportkreditgeschäft. Bekanntlich müssen sich einige Auslandbanken aus der Schweiz zurückziehen, weil sie Staatshilfe erhielten und die Staaten nicht bereit sind, Auslandrisiken mitzutragen. Deshalb fallen nun einige grosse Auslandbanken, die in den letzten Jahren sukzessive im Exportkreditgeschäft der Schweiz Fuss gefasst haben, als Marktteilnehmer wieder aus.

Postbank nur als Publikumsgesellschaft

Grosse Exportaufträge finanzieren praktisch nur noch die zwei Grossbanken und die Zürcher Kantonalbank. Es wäre unklug, wenn der Bund für solche Geschäfte die Risiken übernehmen würde, denn hier dürfte die Politik Auflagen machen,  wie das Verbot von  Exportkrediten in unerwünschte Destinationen oder Beschränkungen auf nachhaltige oder umweltschonende Projekte etc.

Damit bestünde die Gefahr, dass die Postbank für politische Interessen missbraucht wird. Analog der  Forderungen für die UBS müsste der Bund auch für die Postbank die maximale Grösse und die Saläre festlegen. Der Bund wäre auch im Verwaltungsrat vertreten, woraus sich wiederum Haftungsprobleme ergeben. Die Erteilung einer Banklizenz käme nur dann in Frage, wenn die Postbank als Aktiengesellschaft vollständig im Publikum platziert würde.

Mit der Erteilung einer Banklizenz wäre eine bessere Kreditversorgung der KMU noch lange nicht gesichert. Auch eine Postbank müsste Kreditbonitäten festlegen und die Zinshöhe darauf ausrichten und sie kann auch nicht aus politischen Gründen jene Kredite vergeben, die andere Banken aus Risikoüberlegungen verweigern. Vielleicht gelingt es der PostFinance, dank der Staatsgarantie billige Kundengelder anzuziehen und gewisse Zinsvorteile herauszuwirtschaften und damit den Grossbanken und vor allem den Kantonalbanken auch gute Kreditkunden abzujagen.

Kantonalbanken als Leidtragende

Die Kantonalbanken dürften dann die Hauptgeschädigten einer vom Bund garantierten Postbank sein, denn sie sind in ihrer Geschäftstätigkeit meistens auf ihr Kantonsgebiet eingeschränkt. Die Bundes-Postbank wäre mit einer Staatsgarantie versehen und würde schweizweit aktiv sein. Es werden vor allem die Kantonalbanken der kleineren Kantone sein, die nicht mit der Bundes-Postbank mithalten können. Für die Kantone bedeutet dies geringere Erträge seitens der Kantonalbanken, möglicherweise höhere Risiken und allenfalls ein schrumpfendes Geschäftsstellennetz.

Die Frage der Quersubventionierungen bleibt auch bei einer Abspaltung der Postbank von der Restpost. In vielen Fällen verbleiben die Schalter der Postbank in den Räumlichkeiten der Post. Solange die Postbank unter dem Logo «Post» segelt, kommt im Falle einer Banklizenz dennoch für sämtliche Konzerngesellschaften die Beistandspflicht gemäss Bankengesetz zum Zuge. Im Jahre 2007 erwirtschaftete die PostFinance  mit 6,2 Prozent des Post-Personals rund 22 Prozent des Betriebsertrages und 36,7 Prozent des Betriebsergebnisses.

Trennt man die Postbank von der Restpost ab, dann werden die unrentablen Unternehmensteile wohl wieder mit Staatsgeldern oder höheren Posttaxen finanziert werden müssen. Die Lohnentwicklung wäre wohl bei der Postbank im Wettbewerb mit anderen Banken günstiger als bei den zurückbleibenden Postangestellten. Diese unterschiedliche Entwicklung der Löhne und der Strukturen der Belegschaft dürften nicht ohne Folgen für die  Pensionskasse der Post bleiben, die ebenfalls aufgeteilt werden muss. Unklar wäre bei einer Aufteilung auch die Besteuerung. Wahrscheinlich würde der Kanton Bern Hauptsitz dieses Institutes sein und zusätzliche Steuern auf Kosten der anderen Kantone kassieren.

PostFinance vor Finanzmarktturbulenzen nicht verschont

Die Kooperationen und Klumpenrisiken der heutigen PostFinance mit in- und ausländischen Partnern müsste unter dem Aspekt der Staatsgarantie überprüft werden. Die PostFinanz behauptet, sie benötige die Banklizenz, weil sie sonst nur im Ausland aktiv sein dürfe. Sie könnte jedoch sehr wohl Pfandbriefe oder Anleihen von Gemeinwesen in der Schweiz erwerben und damit erstklassige Risiken einkaufen.

Dass auch eine PostFinance von Turbulenzen an den Kapitalmärkten betroffen wird, zeigen die Wertberichtigungen 2008 in Höhe von 179 Millionen Franken auf ihren Kapitalanlagen. Davon entfallen 59 Millionen Franken auf Aktienbestände und 120 Millionen Franken auf festverzinsliche Anlagen. Diese Verluste machen immerhin rund 30 Prozent des Eigenkapitals zur Jahresmitte 2008 aus.

Fazit: So verführerisch die Schaffung einer Postbank für eine kostengünstige Kreditversorgung der Schweizer KMU erscheint, so ist eine solche Staatsbank aus ordnungspolitischen Gründen, aber auch wegen des Risikos und der Interessenskonflikte abzulehnen. Schlechte KMU-Schuldner werden auch von einer Postbank nicht tel quel (ungesicherte) Kredite erhalten. Die Schweiz verfügt über genügend Bankkapazitäten und die Leidtragenden wären die Kantonalbanken, mit entsprechenden Folgen für die Kantonsfinanzen. Eine Lizenzerteilung käme nur dann in Frage, wenn die Postbank als AG vollständige im Publikum platziert und damit entpolitisiert würde. Der Erlös aus dem  Verkauf müsste von Gesetzes wegen zum Schuldenabbau verwendet würde.

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