Die Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der britische Chancellor Jeremy Hunt haben das «Berne Financial Services Agreement» unterzeichnet. Damit sollen die beiden Finanzplätze näher zusammenrücken.

Das nun unterzeichnete Finanzabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien umfasst die Anerkennung der Gleichwertigkeit in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden.

Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen gefördert werden, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) heisst.

Grenze bei 2 Millionen Pfund

«Dieses Abkommen trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz langfristig zu erhalten und zu stärken», kommentierte die Finanzministerin Karin Keller-Sutter den lange erwartete Durchbruch.

Bei den Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung, wird nun die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter ermöglicht – ein Zugeständnis, dass die heisige Finanzbranche schon lange gegenüber der EU fordert. So können auf Grundlage des Abkommens britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen Pfund künftig grenzüberschreitend direkt bedient werden.

Börsen als gleichwertig anerkannt

Im Versicherungsbereich erfasst die Vereinbarung einzelne Bereiche des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts für grosse Unternehmenskunden. Hier können britische Versicherungsunternehmen künftig grenzüberschreitend tätig sein. Ausgeschlossen sind jedoch Unfall-, Kranken-, Autohaftpflichtversicherungen sowie Monopolversicherungen aller Art an professionelle Versicherungsnehmer. Schweizer Firmen können grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen für grosse Firmenkunden unter dem geltenden britischen Recht zu erbringen.

Bei der Anlageverwaltung wird der bestehende Zugang für die Werbung und das Angebot kollektiver Kapitalanlagen (Fonds) sowie die Delegation der Portfolioverwaltung und des Risikomanagements bestätigt. Für Finanzmarkt-Infrastrukturen, gemeint sind etwa die Börsen, wird die Gleichwertigkeit anerkannt.

Gegenüber der EU ist dies nicht mehr der Fall. Die Staatengemeinschaft hatte die Anerkennung der Schweizer Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Dadurch wurden Aktien-Trader aus der EU vom Schweizer Handel abgeschnitten. Als Reaktion darauf hatte die Schweiz per Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU aktiviert. Diese ist seither in Gesetz überführt worden.

Verbände begrüssen Schritt

Der Verhandlungsprozess hat mehr als zwei Jahre lang gedauert. Jetzt müssen noch die Parlamente der beiden Länder der Vereinbarung zustimmen, bevor es in Kraft tritt.

Der Wirtschaft-Dachverband Economiesuisse sieht das Abkommen als Fortschritt. Es biete regulatorische Vereinfachungen und einen sektoralen Marktzugang für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Damit habe es einen klar positiven Nutzen und stärke den hiesigen Finanzplatz in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wie es weiter heisst.

Auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), die Asset Management Association Switzerland (AMAS) und die Börsenbetreiberin SIX zeigten sich am Donnerstag erfreut. Das setze ein Zeichen für offene Märkte.

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