Ein ehemaliger Pensionskassen-Manager hat seine kursbewegende Marktmacht mutmasslich für eigene Zwecke missbraucht. Das hat nun eine empfindliche Strafe gesetzt.

Der frühere Portfoliomanager der St. Galler Pensionskasse wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.

In dem Urteil wurde er der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen und der mehrfachen Geldwäscherei für schuldig befunden, wie die Nachrichtenagentur «SDA» meldete. Demnach hat der Manager im Zeitraum 2008 bis 2018 mit unzulässigen Geschäften rund 3,1 Millionen Franken für sich persönlich erwirtschaftet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

Blamabel auch für Pensionskasse

Der Finanzprofi hat Titel gekauft, von denen er wusste, dass bald eine grössere Transaktion der Pensionskasse folgen würde, stellten die Richter weiter fest. Mit diesem illegalen «Frontrunning» habe er auf steigende Kurse durch die hohen Volumen der Pensionskasse gesetzt, die er dann wenige Tage später mit einem Verkauf in Profit ummünzte.

Zudem hat er laut Urteil von 2014 bis 2018 rund 880'000 Franken in bar abgehoben und das Geld «für allgemeines Entertainment» verwendet. Interne Kontrollmechanismen waren beim Vorsorgewerk damals «offensichtlich weitgehend inexistent», wie das Gericht feststellte.

2,3 Millionen zurückzahlen

Der Verwalter wurde ausserdem zu einer bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt und soll, sobald es seine wirtschaftliche Situation zulässt, der Eidgenossenschaft 2,3 Millionen Franken zurückzahlen.

Forderungen des St. Galler Finanzamtes, der Pensionskasse und einer weiteren Privatklägerin wurden vom Gericht auf den Zivilweg verwiesen, wie es weiter heisst.

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