Versicherungen gegen Management-Fehler, so genannte D&O-Versicherungen, sind auch im Schweizer Banking zunehmend gefragt.

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Die Konsolidierungswelle im Swiss Banking rollt – die Übernahme der Basler Privatbank La Roche 1787 durch die grössere Notenstein Privatbank ist dabei nur das letzte Beispiel. Doch Bankkäufe bergen Risiken: Etwa, wenn sie sich später als nicht werthaltig erweisen. Dann können die Manager hinter den Deals gar mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Markus HäfeliGenau gegen solche Ansprüche schützen sich die Bankchefs mit Organhaftpflicht-Versicherungen (Directors' and Officers' Liability Insurance D&O). Laut Markus Häfeli (Bild links), Leiter Financial Lines beim grössten Schweizer Versicherer Zurich, ist der Markt für solche Versicherungen entsprechend in Bewegung.

Herr Häfeli: Die Verwerfungen im europäischen Banking haben die Nachfrage nach D&O-Versicherungen sprunghaft ansteigen lassen. Stellen Sie das auch in der Schweiz fest?

Die Entwicklung in der Schweiz ist eher qualitativer Natur. Wir beobachten, dass die Ansprüche der Kunden an D&O-Versicherungen gestiegen sind. Zudem haben sich die Versicherungssummen tendenziell erhöht. Schliesslich wünschen die Kunden neue Deckungsbausteine, etwa die Übernahme von Untersuchungskosten gegen natürliche Personen.

Was treibt den Trend? Fühlen sich Bank-Manager vermehrt persönlich in der Schusslinie?

Die Treiber kommen klar aus dem regulatorischen Umfeld. Aber auch der Steuerstreit hat bei den Finanzdienstleistern das Bewusstsein für diese Risiken geschärft. Eine D&O-Versicherung schützt ja Entscheidungsträger und ihr Privatvermögen vor Ansprüchen im Zusammenhang mit ihrer Funktion. Erhöht nun etwa die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht die Anforderungen an bestimmte Aufgaben, schlägt sich das auch in den Versicherungen nieder.


«Der Wettbewerb verhinderte höhere Prämien»


Dann könnten Versicher wie Zurich auch die Prämien erhöhen?

Der Wettbewerb hat bisher verhindert, dass die gewachsenen Risiken zu Prämiensteigerungen geführt haben.

Doch die Risiko-Prävention wird im Banking immer wichtiger. Gehören da D&O-Versicherungen bald schon zur Grundausstattung?

Solche Versicherungen sind bei Schweizer Finanzinstituten weit verbreitet. Ganz generell stellen wir als globaler Versicherer im internationalen Vergleich immer wieder fest, dass Schweizer Firmen im Risikomanagement weltweit vorne dabei sind. Die Banken sind da keine Ausnahme. Steigende Nachfrage sehen wir auch bei Pensionskassen.


«Risiken sind Stiftungsräten zu wenig bewusst»


Wieso?

Wer heute als Stiftungsrat einer Pensionskasse Verantwortung übernimmt, geht Risiken ein, die sein privates Vermögen gefährden können.

Welche denn?

Versicherte können versuchen, den Stiftungsrat für schlechte Anlageentscheide in die Pflicht zu nehmen. Das ist vielen Stiftungsräten noch zu wenig bewusst.

Die Versicherer ihrerseits sind bemüht, damit ein Rechtsstreit gegen einen Manager nicht ausartet. Ist ein Vergleich hinter den Kulissen immer das oberste Ziel?

Es ist wichtig, dass wir als Versicherer möglichst früh in juristische Verfahren eingebunden werden. Dazu ist der Versicherte übrigens auch vertraglich verpflichtet. So können wir uns rasch ein Bild der Haftungssituation machen. Wir streben aber keineswegs immer einen Vergleich an. Wir prüfen den Schaden und beurteilen zunächst einmal die Haftungssituation.

Wieso kommen dann so oft Vergleiche zustande?

Das ist tatsächlich in vier von fünf Fällen so. Die Sachverhalte sind in der Regel komplex und richtungsweisende Urteile fehlen oft. Das Führen eines Prozesses ist in solchen Fällen immer ein Risiko mit ungewissem Ausgang. Das erhöht die Bereitschaft der Beteiligten, einem Vergleich zuzustimmen.


«Kein Freibrief für kriminelle Handlungen»


Als wie streitsüchtig nehmen Sie denn Ihre Schweizer Klientel wahr?

Schweizer streiten nicht gern. Aber es gibt auch handfeste juristische Gründe. Anders als beispielsweise in den USA trägt in der Schweiz der Kläger die finanziellen Folgen eines verlorenen Prozesses selbst. Da überlegt man sich zwei Mal, ob man aufs Ganze gehen will.

Besonders heikel wird es, wenn der Schaden durch einen Manager mutwillig herbeigeführt wurde. Schlägt sich dann der Versicherer auf die Seite der Kläger?

Nein, das dürften wir schon aufgrund unserer vertraglichen Treue- und Schutzpflichten gegenüber den versicherten Personen nicht tun. Aber es kommt vor, dass der Versicherer nach sorgfältiger Beurteilung des Sachverhalts eine Deckung ablehnt. Vorsätzlich begangene Taten dürfen nicht versichert sein. Das wäre ein völlig falscher Anreiz und weder im Interesse des Versicherers noch unserer Gesellschaft. Eine D&O-Versicherung ist kein Freibrief für kriminelle Handlungen.

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