Die Versicherungen verwalten 20 Prozent des Schweizer Vorsorgevermögens und erzielen Gewinne. Versicherte ernten hingegen Minizinsen und tiefe Renten.

Herbert.Braendli.quadratHerbert Brändli ist Geschäftsführer der Firma B+B Vorsorge. Er schreibt regelmässig für finews.ch

Der Staat hat mit dem BVG den Lebensversicherungen eine geschützte Werkstatt eingerichtet. Per Gesetz wurde ihnen 1985 mit den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) ein massgeblicher Bereich der Schweizerischen Vorsorgelandschaft zugehalten.

Zahlreiche Unternehmen und ihre Mitarbeiter wissen auch heute noch nicht, dass ihnen mit unabhängigen Sammelstiftungen viel Erfolg versprechendere Alternativen zur Verfügung stehen.

Entgegen den Existenz sichernden Grundsätzen der Risikodiversifikation dürfen Vorsorgeeinrichtungen ihr gesamtes Vermögen bei einem einzigen Versicherer anlegen. Damit gehen sie ausserordentliche Gegenparteirisiken ein.

Am Abgrund vorbeigeschrammt

Wir erinnern uns an die Finanzmarktkrise 2001/2002, als die drei grossen Schweizer Lebensversicherer allesamt knapp am finanziellen Abgrund vorbeischrammten. Die kürzliche Finanzmarktkrise haben nicht nur Banken, sondern auch der weltgrösste Lebensversicherer nicht mehr überstanden.

In der 2. Säule haben die Versicherer leichtes Spiel. Mit der so genannten Legal Quote sind sie direkt am Umsatz beteiligt. Damit ist ihnen der Erfolg gesichert, egal ob sie die anvertrauten Gelder auch erfolgreich anlegen.

Beschränkter Anlagehorizont

Wegen dem auf ein Jahr beschränkten Anlagehorizont ist ihr Anlageuniversum mehr oder weniger auf vermeintlich mündelsichere, so genannt risikoarme Investitionen beschränkt. Das typische Versicherungsportfolio umfasst darum vor allem festverzinsliche Wertpapiere und sehr wenig Substanz. Entsprechend sind die Versicherer immer ertragsarm unterwegs.

Nach Abzug der Kosten für ihre teilweise veralteten Verwaltungsapparate verbleiben den Auftraggebern nur noch Minierträge für Zinsgutschriften an die Versicherten.

Viel kürzere Spiesse

Ihre Rechnung ist einfach: Die Altersrente resultiert aus den eigenen Sparbeiträgen, die mit Zinsgutschriften der Pensionskasse vermehrt werden. Ein Prozent Mehrzins lässt die Altersrente um 20 bis 30 Prozent ansteigen.

Schon vor Jahren hat ein profunder Kenner der Versicherer vorgerechnet, dass diese in der beruflichen Vorsorge mit viel kürzeren Spiessen als unabhängige Pensionskassen kämpfen. Ihre eigenen, speziellen Anlagevorschriften, der Sicherungsfonds, die Nominalwertgarantie, die Ansprüche von Management und Shareholdern sowie Fix- und Akquisitionskosten verschlingen mindestens 2,3 Prozent der verwalteten Vermögen. Um diesen Betrag liegen darum die Netto-erträge mindestens unter denen von Pensionskassen.

Im besten Fall die Hälfte

Zählt man die Grundkosten hinzu und stellt das beschränkte Ertragspotenzial gegenüber, bleibt in der Tat wenig für den Leistungsaufbau der Vorsorgenehmer. Viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass die Vermögenserträge rund zwei Drittel der Altersrente finanzieren sollen.

Im besten Fall erhalten Versicherte die Hälfte der möglichen Altersrente, wenn ihr Sparbatzen von einer Versicherungsgesellschaft verwaltet wird. Der für die betriebliche Altersvorsorge wichtige und entscheidende dritte Beitragszahler in Form von marktgerechten Erträgen fällt praktisch weg und das pensionskassenspezifische Kapitaldeckungsverfahren mutiert zum Umlageverfahren.

Willfähriger Bundesrat

Wegen dieser misslichen Ausgangslage gaben die Bundesrichter den Versicherungsgesellschaften schon vor langer Zeit das Plazet, im Bedarfsfall die gesetzlich geforderten Zinsgutschriften von den Versicherten direkt mittels «Risikobeiträgen» finanzieren zu lassen. Damit haben sie das gesetzliche Soll unter Wahrung des Geschäftsmodells der Versicherer sichergestellt.

Dennoch haben sich einzelne Versicherer vom Markt zurückgezogen, andere hoffen weiter auf staatliche Gehhilfen. Willfährig bittet der Bundesrat mit fragwürdigen Leistungssenkungen (Zinsgutschriften, Umwandlungssatz) diejenigen Versicherten nochmals zur Kasse, die bislang mit überhöhten Beiträgen die Verunsicherungsgesellschaften im Vorsorgegeschäft gehalten haben.

Pensionskassen ertrinken

Dieser ungebührliche Eingriff in marktwirtschaftliche Regeln löst keine Probleme. Mit der staatlichen Ordnung geht es mit der Effizienz in der 2. Säule unaufhaltsam bergab. Schwache und ineffiziente Marktteilnehmer werden geschützt und gleichzeitig ertrinken die Pensionskassen in steuerlichen und administrativen Auflagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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