Ehrlichkeit währt am längsten – diese Devise schlagen viele Schweizer bei der Jobbewerbung in den Wind. Doch die Schummeleien bergen grosse Risiken.

Klar, wer sich um einen Job bewirbt, muss sich im besten Licht präsentieren – sei es in der schriftlichen Bewerbung oder im anschliessenden Interview. Allzu oft übertreiben es die Kandidaten aber. Sie frisieren ihr Lebensläufe (CV) und machen sogar falsche Angaben.

Insbesondere die Schweizer sind darin Meister – vor allem auch, wenn es ums liebe Geld geht. Rund ein Viertel der hierzulande befragten Manager hat bereits einmal Kandidaten wegen falscher Gehaltsangaben in früheren Jobs aussortiert. Dies ist ein Resultat einer internationalen Umfrage des Personalberaters Robert Half.

Viele Pinocchios in der Schweiz

Damit belegt die Schweiz im europäischen Vergleich den Spitzenplatz. So geben nur 7 Prozent der belgischen Manager an, in der Vergangenheit Bewerber aufgrund falscher Gehaltsangaben aussortiert zu haben. Im Vereinigten Königreich und in Frankreich sind es 13 Prozent und 14 Prozent. In Deutschland fliegen 19 Prozent der Kandidaten auf. 

Doch nicht bloss beim Gehalt wird gemogelt. Auch bei den geforderten fachlichen Fähigkeiten und bei der Berufserfahrung werden oft falsche oder übertriebene Angaben gemacht (siehe Tabelle).

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Fristlose Kündigung und Schadenersatz

Die Schummelei lohnt sich indes nicht. Erfahrene Personaler kennen die Tricks und Kniffs der Bewerber und durchschauen Übertreibungen und Falschangaben meist im ersten Interview. «Ausserdem riskieren Bewerber mit aufgehübschtem Lebenslauf, einen Job zu bekommen, der ihre Kompetenzen übersteigt. Können sie die Anforderungen nicht erfüllen, sind sie recht schnell wieder unglücklich», warnt Robert Half.

Und es könnte weit schlimmer kommen. Wer den Arbeitgeber wissentlich täuscht, läuft Gefahr, eine fristlose Kündigung zu kassieren. Dies gilt auch nach der Probezeit. Im schlimmsten Fall droht den «Bschiissern» neben dem Arbeitsplatzverlust auch noch die Zahlung von Schadenersatz.

Keine Angst vor der CV-Lücke

Ehrlichkeit währt somit doch am längsten. Dies gilt selbst für die gefürchtete Lücke im CV. In diesem Fall sollen sich Bewerber von professionellen Personalvermittlungen unterstützen lassen, die den passenden Job nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf persönlicher Ebene vermitteln, raten die Autoren. 

Allerdings: Manche Fragen sind für die Arbeitgeber tabu. Diese umfassen Bereiche wie Lebenspartner und Heiratsabsichten, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Konfession sowie politische Zugehörigkeit oder die gesundheitliche Situation.

In der Praxis werden solche Tabu-Bereiche aber dennoch oft touchiert. Gleichwohl sei auch bei solch unzulässigen Fragen eine Lüge als Antwort unangemessen, meint Robert Half. Stattdessen sollen Bewerber erklären, dass ihnen solche Fragen zu privat sind und sie deshalb nicht antworten möchten.