Wenn Sie sich für eine Stelle bewerben, werden Sie auch Ihre Arbeitszeugnisse vorlegen müssen. Wie bedeutsam sind sie für den neuen Arbeitgeber?

Arbeitszeugnisse zeigen erst mal auf, welche Tätigkeit Sie in welchem Zeitraum ausübten. Im Zeitablauf belegen sie, wie oft Sie die Stelle gewechselt haben –  und ob ein roter Faden im Sinn von Kontinuität auszumachen ist.

Fehlen Zeugnisse, so werden daraus Hinweise auf Karrierebrüche «gelesen», was Fragen nach den Gründen aufwirft. Lücken in der Dokumentation sind nach Möglichkeit zu vermeiden.  Arbeitslosigkeit zu deklarieren ist wohl klüger, als «Pausen» zu überschminken.

Sie haben Anspruch darauf, dass Aussagen über ihre die fachliche Tätigkeit und die Art der Leistungserbringung objektiv sind. Ebenso müssen die Qualifikation und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gerecht wiedergegeben sein. Bestehen Sie also darauf, wenn das Zeugnis erstellt wird. Wenn sie es benötigen, ist es meist zu spät für Ergänzungen oder Korrekturen. Selbst wer im Streit auseinandergeht, hat Anspruch auf eine faire Behandlung.

Codierte Aussagen, also verdeckte Beurteilungen, die von Fachleuten negativ interpretiert werden, sind unprofessionell. Sie müssen sie nicht akzeptieren. Aber vergessen Sie nicht: Ihr neuer Arbeitgeber prüft zunächst Ihre Ausbildung und Fachkompetenz. Entscheidend ist für ihn Ihre Persönlichkeit. Die Zeugnisse dienen zur Qualitätssicherung. Auf sie allein wird er sich nicht verlassen. 

Dr. Ulrich K. Fehlmann, Partner Ray&Berndtson, Zürich
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