Franken-Stablecoin: Bankiervereinigung macht Druck

Früher gehörten Reisechecks für Martin Hess noch ganz selbstverständlich zum Reisen dazu. Am Donnerstag erinnerte sich der Chefökonom der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) an einem Medienanlass in Zürich an diese inzwischen etwas nostalgische Zahlungsmethode. Jahrzehnte später beschäftigt ihn dasselbe Zahlungsprinzip in neuer Gestalt: als digitaler, programmierbarer Stablecoin auf der Blockchain.

Gemeinsam mit Natalie Graf, Senior Legal Counsel bei der SBVg, stellte Hess ein neues Vertiefungspapier zum Franken-Stablecoin vor. Darin formuliert der Verband konkrete Forderungen an die Politik und zeigt auf, welche Chancen und Risiken digitale Zahlungsmittel für den Schweizer Finanzplatz mit sich bringen.

Weniger Umwege im Zahlungsverkehr

Stablecoins sind digitale Zahlungsmittel, deren Wert an eine Referenzwährung gebunden ist. Ein Franken-Stablecoin wäre entsprechend an die Schweizer Währung gekoppelt und durch Reserven gedeckt. Potential sieht die SBVg insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen, die sich ohne mehrere zwischengeschaltete Korrespondenzbanken abwickeln liessen. Auch internationale Konzerne könnten ihre Liquidität effizienter verwalten.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich bei tokenisierten Vermögenswerten und automatisierten Geschäftsprozessen. So könnten beispielsweise Zahlungen entlang einer Lieferkette mit Hilfe sogenannter Smart Contracts selbständig ausgelöst werden.

Das Geschäft hinter dem digitalen Geld

Für Banken könnten sich dadurch neue Ertragsquellen eröffnen. Die eigentliche Ausgabe eines Stablecoins dürfte angesichts des tiefen Schweizer Zinsniveaus allerdings kaum grössere Gewinne abwerfen. Interessanter seien Gebühren für Transaktionen, Verwahrung, Währungswechsel und die Umwandlung von herkömmlichem Geld in digitale Zahlungsmittel.

SBVg Stablecoin Medienanlass

Natalie Graf, Senior Legal Counsel (links), und Martin Hess, Leiter Wirtschaftspolitik (rechts) der SBVg, erklären, weshalb die Schweiz jetzt die Voraussetzungen für einen Franken-Stablecoin schaffen muss. (Bild: zVg)

Die Konkurrenz schläft nicht

«Der Point of No Return ist erreicht», erklärt Hess mit Blick auf die internationale Entwicklung. Stablecoins würden nicht mehr verschwinden. Entscheidend sei nun, ob die Schweiz die Voraussetzungen schaffe, um bei dieser Entwicklung mitzuhalten.

Die EU und die USA verfügen bereits über spezifische regulatorische Grundlagen. Die Schweiz arbeitet noch an einem entsprechenden Rechtsrahmen. Welche Folgen dies haben kann, zeigt das Beispiel Allunity. Das in Deutschland regulierte Unternehmen hat im Februar 2026 einen an den Schweizer Franken gebundenen Stablecoin namens CHFAU lanciert.

Die Bankiervereinigung fordert deshalb wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine Emission aus der Schweiz heraus. Damit könnten Schweizer Behörden die Anbieter unmittelbar beaufsichtigen, rechtliche Ansprüche leichter durchgesetzt und Wertschöpfung sowie technologisches Knowhow im Land gehalten werden.

Ab 5 Milliarden wird es heikel

Die neue Technologie birgt allerdings auch Risiken. Verlagern Kunden grössere Guthaben von ihren Bankkonten in Stablecoins, könnte dies die Refinanzierung von Krediten und Hypotheken erschweren. Gerade Schweizer Banken sind stark auf Kundeneinlagen angewiesen.

Um die möglichen Auswirkungen einzuordnen, unterscheidet die SBVg in ihrem Papier verschiedene Grössenordnungen. Bis zu einem Emissionsvolumen von 500 Millionen Franken dürften die bestehenden Aufsichtsstrukturen ausreichen. Bei mehr als 5 Milliarden Franken könnte ein Stablecoin zu einem bedeutenden Bestandteil der Finanzinfrastruktur werden. Bei rund 20 Milliarden Franken wäre eine umfassende institutionelle Einbindung erforderlich. Dabei handelt es sich um Einschätzungen des Verbands und nicht um gesetzlich festgelegte Schwellenwerte.

Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus dem Status des Frankens als sicherer Hafen. In Krisenzeiten könnte die Nachfrage nach Franken-Stablecoins stark steigen. Zugleich besteht die Gefahr eines sogenannten Stablecoin-Runs, bei dem zahlreiche Inhaber gleichzeitig ihre Guthaben zurückfordern und die Reserven des Emittenten unter Druck geraten.

Banken wollen bestehende Bewilligung nutzen

Mit der geplanten Revision des Finanzinstitutsgesetzes Finig will der Bundesrat einen spezifischen Rechtsrahmen schaffen. Die Bankiervereinigung begrüsst diesen Schritt grundsätzlich, fordert jedoch Anpassungen. Besonders kritisch beurteilt Graf eine Bestimmung im bundesrätlichen Vorentwurf: Banken müssten demnach zur Ausgabe von Stablecoins eine separate Tochtergesellschaft mit einer Bewilligung als Zahlungsmittelinstitut gründen. Die SBVg hatte bereits im Februar zur Vernehmlassungsvorlage Stellung genommen.

«Regulierung muss auch in der Praxis funktionieren», betont sie. Aus Sicht der SBVg sollten Banken Stablecoins direkt unter ihrer bestehenden Bankbewilligung emittieren dürfen. Zudem verlangt der Verband mehr Flexibilität bei der Zusammensetzung der Reserven. Der Schweizer Kapitalmarkt bietet nur begrenzt kurzfristige, hochliquide Anlagen, was wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle erschweren könnte.

Auch bei der Geldwäschereibekämpfung plädiert die SBVg für international abgestimmte Vorschriften. Der bisherige Schweizer Aufsichtsansatz verlangt grundsätzlich die Identifizierung sämtlicher Stablecoin-Inhaber durch den Emittenten oder entsprechend beaufsichtigte Finanzintermediäre. Der bundesrätliche Vorentwurf sieht hier eine stärker risikobasierte Lösung vor.

Ergebnisse der Testphase im Dezember

Wie ein Franken-Stablecoin in der Praxis funktionieren könnte, werde bereits erprobt. UBS, Postfinance, Sygnum, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank und die Banque Cantonale Vaudoise testen gemeinsam mit SIX, Twint und Swiss Stablecoin mögliche Anwendungen. Die Testphase laufe seit September in einer geschützten digitalen Umgebung. Im Dezember sollen Ergebnisse der sogenannten Stablecoin-Sandbox vorgestellt werden.

«Wir denken, es wird in Zukunft einen Stablecoin in Schweizer Franken geben», sagt Hess. Die entscheidende Frage sei, ob dieser auch aus der Schweiz heraus ausgegeben werden könne oder ob der Finanzplatz das Geschäft ausländischen Anbietern überlasse.