Stablecoin-Vorlage: Die vielen Bedenken der Bankiervereinigung

Nun liegt auch die Stellungnahme der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zur geplanten Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) vor. Sie richtet sich an Karin Keller-Sutter, die Vorsteherin des federführenden Eidgenössischen Finanzdepartements, und umfasst 55 Seiten.

Der Bundesrat hatte im Oktober 2025 ein umfangreiches Gesetzgebungspaket im Fintech- und Kryptobereich in die Vernehmlassung geschickt, die Frist ist am 6. Februar abgelaufen (die SBVg hatte Fristverlängerung bis 11. Februar beantragt und erhalten). Die Landesregierung setzt sich mit der Vorlage das Ziel, «die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern. Zugleich sollen damit verbundene Risiken bei der Finanzstabilität, der Integrität und des Anleger- und Kundenschutzes eingedämmt werden.»

Einigkeit in der Zielsetzung

Wenig überraschend unterstützt die SBVg in ihrer Medienmitteilung vom Mittwoch diese Zielsetzung und insbesondere, dass die Ausgabe von Stablecoins (Kryptowährungen, deren Wert an eine offizielle staatliche Währung gekoppelt ist) in der Schweiz neu explizit gesetzlich geregelt wird.

Doch zufrieden mit der Vorlage ist der Dachverband der Banken nicht.

Auch Banken sollen Stablecoins direkt emittieren können

Ein erster Punkt ist, dass gemäss der Vorlage für die Emission von Stablecoins aus der Schweiz heraus eine Lizenz für Zahlungsmittelinstitute erforderlich sein soll. Die SBVg erinnert daran, dass Banken heute «die umfassendsten und schärfsten aufsichtsrechtlichen Anforderungen» erfüllen müssen und hält durchaus nachvollziehbar fest: «Es gibt keinen Grund, Stablecoins nicht auch direkt unter einer Banklizenz emittieren zu dürfen.» Zudem sehe auch die europäische Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) keine solchen Einschränkungen für Banken vor, eine Schweizer Sonderlösung würde den Standort schwächen.

In der Stellungnahme wird die SBVg noch grundsätzlicher: «Geht man den Weg der strikt getrennten Anforderungen basierend auf Technologie, drohen die Expansion von Schatten-Zahlungssystemen und strukturelle Vorteile für Big-Tech-Unternehmen und Nichtbanken. Dies gilt es zu verhindern. Vielmehr müssen die neuen Technologien auch den traditionellen Anbietern regulatorisch zugänglich bleiben und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten.»

Beharren auf umfassender Regulierungsfolgenabschätzung

Bereits die Schweizer Kryptoindustrie hatte diesbezüglich eine Nachbesserung der Vorlage gefordert. In einem Beitrag auf finews schrieb Rechtsanwalt Hans Kuhn, der die Stellungnahme der wichtigsten Verbände (Swiss Blockchain Federation, Crypto Valley Association, Swiss Fintech Association und The Capital Markets and Technology Association) koordinierte: «Unverständlich ist auch, weshalb Banken nach den Vorstellungen des Bundesrats die Emission von Stablecoins nur über ein separates Zahlungsmittelinstitut erlaubt sein soll.»

Zweitens besteht die SBVg auf einer umfassenden Regulierungsfolgenabschätzung, die sämtliche Ausgestaltungs- und Anwendungsszenarien eines Stablecoins berücksichtigt. Chefökonom Martin Hess erläutert: «Stablecoins können eine strategische Rolle für die Finanzwirtschaft und den Staat in einer modernen Geldordnung spielen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die mit der Emission verbundenen Risiken umfassend analysiert und adressiert werden.»

Teurere Kreditversorgung für die Gesamtwirtschaft?

Das betreffe insbesondere die Sicherstellung der Wertstabilität von Stablecoins, die Wahrung der Finanzstabilität und das Risiko der Disintermediation. Eine Disintermediation, also der Wegfall der Banken als Vermittler bei Finanztransaktionen, drohe die Kreditfinanzierung für die Gesamtwirtschaft zu verteuern, hält die SBVg in der Medienmitteilung (nicht ganz ohne Eigeninteresse) fest.

In der Stellungnahme konkretisiert die SBVg, wie eine solche Regulierungsfolgenabschätzung auszusehen hat: «Wir bitten deshalb um die Durchführung einer umfassenden Regulierungsfolgenabschätzung mit Stresstests unter Berücksichtigung sämtlicher Anwendungsszenarien eines wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittels und unter Beachtung des Time-to-Market.»

Sorge um die Finanzstabilität

Der Bankenverband stemmt sich ausserdem dagegen, dass Zahlungsmittelinstitute die Kundengelder bei anderen Zahlungsmittelinstituten aufbewahren dürfen und argumentiert dabei mit dem Kundenschutz. «Aus Sicht der Finanzstabilität darf die Anlage in Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank zudem nur für Banken und unter engen und klar definierten Voraussetzungen möglich sein.»

Ferner will die SBVg Zahlungstoken nicht dem Anwendungsbereich des Finanzdienstleistungsgesetzes unterstellen, da dieses «konzeptionell auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente und damit auf Vermögenswerte mit Anlagecharakter ausgerichtet» sei.

Zwei Herzen in einer Brust

Für die Schweizer Banken sind Stablecoins offensichtlich ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite anerkennt man durchaus das Innovations- und Geschäftspotenzial, das mit aus der Schweiz emittierten Stablecoins erschlossen werden könnte. Auf der anderen Seite hegt man Bedenken hinsichtlich disruptiver Effekte, die Stablecoins für die Bankindustrie und den Zahlungsverkehr – und damit unter Umständen für die Stabilität des Finanzsystems – mit sich bringen könnten. Deswegen verfolgt man wohl mit der Forderung nach einer «umfassenden Regulierungsfolgenabschätzung» (mit erfahrungsgemäss retardierendem Nebeneffekt) eine Art Einhegungsstrategie.

Aber lassen wir doch das letzte Wort Natalie Graf, Senior Legal Counsel der SBVg, bei der von diesem Zwiespalt (fast) nichts mehr zu hören ist: «Mit dem Anspruch, die Schweiz als führenden Standort für digitale Finanzinnovation zu positionieren, setzt sich die SBVg für einen modernen, international kompatiblen und stabilitätsfördernden Regulierungsrahmen ein.»