Die Schweiz macht seit dem 1. August Zugeständnisse bei der Amtshilfe in Steuersachen. Indien soll jetzt offenbar leichter an Informationen herankommen.

Für Indien und andere Länder ist es seit dem 1. August etwas einfacher geworden, Informationen über Steuerhinterzieher mit Geldern in der Schweiz zu erlangen. Das bestehende Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen wurde durch den Passus «Gruppenersuchen» ergänzt.

Demnach können Informationen über mehrere Personen oder Gruppen verlangt werden, ohne das Vorinformationen vorhanden sein müssen. Diese Personen müssen nachweislich nach einem identischen Verhaltensmuster vorgegangen und anhand präziser Angaben identifizierbar sein, wie es in dem Gesetzesabschnitt heisst.

Andere Länder liefern Daten

Für Indien ist es ein kleiner Fortschritt. Denn nach wie vor liefert die Schweiz keine Informationen auf Basis gestohlener Daten aus, wie dies im Falle Indiens geschehen würde. Indien hatte via Frankreich eine Liste mit HSBC-Kunden erhalten und hunderte von Amtshilfeersuchen gestellt.

Von anderen Ländern hat Indien derweil Datensätze über Offshore-Konten indischer Steuerzahler erhalten. Wie die Nachrichtenplattform «Livemint» am Sonntag berichtete, haben Neuseeland, Spanien, Dänemark, Schweden und Grossbritannien insgesamt 24'000 Einzeldaten geliefert, die im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen könnten.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.63%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.56%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28.27%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.11%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.43%
pixel