Das Schiedsgericht hat am Dienstag sein Urteil im Verfahren Vontobel gegen Raiffeisen erlassen. Die beiden Banken sehen den Entscheid höchst unterschiedlich.

Gemäss Raiffeisen-Gruppe ist deren Tochter, die Notenstein Privatbank, nur teilweise von der mittlerweile auf Juni 2017 gekündigten Kooperation erfasst. Die Wertschriftenabwicklung der Notenstein Privatbank müsse beispielweie nicht auf die IT-Plattform von Vontobel übertragen werden, heisst es in einem Communiqué vom Mittwoch.

Im Verhältnis zu ihren eigenen Kunden sei es Notenstein überdies erlaubt, ihre Geschäftstätigkeit ohne Einschränkung zu betreiben. Aber es würden gewisse Einschränkungen für den Vertrieb an Raiffeisenkunden gelten.

Salomonische Lösung?

Interessant ist auch die Feststellung: Das Schiedsgericht habe entschieden, die Gerichtskosten zwischen den Parteien zu teilen. Man könnte folglich von einer salomonischen Lösung sprechen.

Aus Raiffeisen-Sicht misst mit dem Urteil nun Klarheit für die verbleibende Zeit der Kooperation bis Ende Juni 2017 geschaffen worden, wie es in dem Communiqué abschliessend heisst.

Anders sieht man das Ganze bei der Zürcher Vontobel-Gruppe. Sie schreibt in ihrem Communiqué: «Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.»

Mehrere Vermittlungsversuche gescheitert

Weiter hält Vontobel fest: «Die Raiffeisen-Gruppe hat mit den Produkt- und Asset Management-Einheiten der Notenstein Privatbank Aktivitäten aufgebaut, die teilweise im Widerspruch zum bestehenden Kooperationsvertrag mit Vontobel stehen.»

Wie erinnerlich hatte Vontobel nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen und mit dem Anspruch, dass bestehende Verträge eingehalten werden, im November 2012 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Vorrangige Ziele waren dabei die Wiederherstellung von Vertrags- und Rechtssicherheit bis mindestens Mitte 2017 sowie der Schutz von Aktionärsinteressen gewesen.

Divergierende Blicke in die Zukunft

Nach dem nunmehrigen Schiedsgerichtsurteil wird Vontobel dem weiteren Vernehmen nach wie bisher als Anlage-Kompetenzzentrum sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Raiffeisen in unvermindert hoher Qualität bereitstellen. Allerdings dürfte dies wohl nur bis Ende Juni 2017 konsequent der Fall sein. Denn dannzumal endet der Kooperationsvertrag mit Raiffeisen. 

Während Vontobel mit Blick nach vorn festhält: «Im Rahmen einer zeitgemässen offenen Distributionsstrategie werden die bewährten Vontobel-Produkte den Kundinnen und Kunden von Raiffeisen selbstverständlich auch nach 2017 uneingeschränkt zur Verfügung stehen», heisst es bei Raiffeisen selber: «Die eingeschlagene Diversifikationsstrategie mit Notenstein und (dem Derivate-Entwickler) Leonteq wird wie bisher weiterentwickelt.»

Leonteq selber nur leicht betroffen

Die Notenstein-Tochter Leonteq teilte ihrerseits mit, dass vom Schiedsgerichtsurteil einzig die Distribution von strukturierten Produkten der Notenstein Privatbank an die Raiffeisenbanken beschränkt würden. Dieses Geschäft habe 2014 weniger als 1 Prozent der Erträge von Leonteq ausgemacht. Die Emission strukturierter Anlageprodukte durch Notenstein könne über die Leonteq-Plattform unverändert weitergeführt werden. Ebenso sei der Vertrieb dieser Produkte ausserhalb des Raiffeisen-Kanals nicht vom Urteil betroffen.

 

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