Die Lausanner Richter fällten ein Urteil, das es in sich hat. Bankangestellte haben ein Anrecht auf die Kopien von Daten, die ihre Arbeitgeber an fremde Behörden weiterleiten. Das könnte für mehr als Hundert Schweizer Institute unangenehm werden.

Dieses Urteil dürfte vielen Schweizer Banken noch Kopfschmerzen bereiten: In Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit den USA fällte nämlich das Bundesgericht in Lausanne am Dienstag einen womöglich folgenschweren Entscheid.

Wie die Agentur «AWP» berichtet, müssen Banken, die Informationen über eigene Angestellte an die USA weitergeleitet haben, den betroffenen Mitarbeitern Kopien der entsprechenden Unterlagen aushändigen. Dazu gehörten auch Angaben zu Mitarbeitern, die mutmassliche US-Steuerflüchtlinge betreut hatten.

Umfangreiche Lieferungen

Das Urteil könnte mehr als 100 Schweizer Banken betreffen. So lieferten nicht nur die rund zehn von einer Anklage in den USA bedrohten Banken – darunter die Credit Suisse, Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank – umfangreiches Material nach Übersee.

Im Rahmen des US-Programms zur Beilegung des Steuerstreits verpflichteten sich auch die gut 100 Institute der «Kategorie 2» zu Datenlieferungen an das amerikanische Justizministerium. Auch sie müssen sich nun wohl auf zusätzliche Widerwärtigkeiten gefasst machen.

Die Bundesrichter befanden nämlich, dass Angestellte gemäss Datenschutzgesetz einen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen haben, die sie betreffen. Damit können sie gemäss dem Urteil des Bundesgerichts allenfalls Schritte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin unternehmen, wie die «AWP» berichtet.

Kurz: Den schon vom Steuerstreit arg gebeutelten Banken steht schlimmstenfalls eine Prozesslawine bevor.

HSBC als Auslöser

Anlass für das Urteil gab übrigens ein Rechtsstreit zwischen der Privatbank HSCB in Genf und zwei ihrer ehemaligen Mitarbeitern. Diese forderten von der HSBC Kopien der Dokumente, welche die Bank nach den USA geschickt hatte. Die Bank wehrte sich unter Berufung aufs Bankgeheimnis gegen die Herausgabe.

Doch dieses zählt aus Sicht der Bundesrichter offenbar weniger als der Datenschutz: Die HSBC blitzte in Lausanne ab – mit Folgen für die ganze Branche.

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